Vertrag über das Einholen von Unterlagen und Auskünften des behandelnden Arztes im Rahmen der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit gemäß § 18 Abs. 4 SGB XI

gültig ab 01.01.2016 bis 30.09.2023

Zurück zur Übersicht
Ihre Ansprechpartner

Landesgeschäftsstelle

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

Bezirksgeschäftsstelle Dresden

Bezirksgeschäftsstelle Leipzig