Gegenstand dieses Vertrages im Rahmen der besonderen Versorgung ist die Früherkennung

einer COPD, das Anbieten von risikoadaptierten Sekundär- und Tertiärpräventionsmaßnahmen

und die weitere Betreuung zur Klärung möglicher Komplikationen

sowie zur Steigerung der Adhärenz des Versicherten.

Der Arzt führt eine spezielle Anamnese anhand der vertraglich definierten Aufgreifkriterien

durch und dokumentiert diese. Bei der Identifikation der COPD sollen typische

Begleiterkrankungen und weitere Aufgreifkriterienals mögliche Indikatoren herangezogen

werden.

gültig ab 01.07.2020