Gegenstand dieses Vertrages im Rahmen der besonderen Versorgung ist die Früherkennungeiner COPD, das Anbieten von risikoadaptierten Sekundär- und Tertiärpräventionsmaßnahmenund die weitere Betreuung zur Klärung möglicher Komplikationensowie zur Steigerung der Adhärenz des Versicherten.Der Arzt führt eine spezielle Anamnese anhand der vertraglich definierten Aufgreifkriteriendurch und dokumentiert diese. Bei der Identifikation der COPD sollen typischeBegleiterkrankungen und weitere Aufgreifkriterienals mögliche Indikatoren herangezogenwerden.

gültig ab 01.07.2020