Rahmenvertrag zur Umsetzung digital gestützter Versorgungsanwendungen als Modellvorhaben nach § 64 SGB V zwischen der KV Sachsen und der AOK PLUS ab 1.1.2021. Ziel des Vertrages ist die Förderung digitaler Versorgungsanwendungen zwischen den Leistungserbringern und im Verhältnis Krankenkasse - Leistungserbringer - Arzt. Angegliedert ist derzeit das Versorgungsmodul "Qualitätsmanagement" (elektronische Prozessunterstützung mittels S3C, eArztbrief).
gültig ab 01.01.2021