Der Vertrag regelt die Durchführung einer zeitlich begrenzten vor- und nachstationären Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern - mit Ausnahme von Belegkrankenhäusern, Belegabteilungen und Praxiskliniken - im Sinne des § 115a SGB V.Die Regelungen sollen dazu beitragen, vollstationäre Krankenhausbehandlung in geeigneten Fällen zu vermeiden oder zu verkürzen.

gültig ab 01.07.1997