Im deutschen Gesundheitssystem stellt die hausärztliche Versorgung einen unverzichtbaren Bestandteil dar. Der Hausarzt leistet einen bedeutenden Beitrag zur Steuerung des Versorgungsgeschehens und begleitet den Patienten durch das Gesundheitssystem bei der Inanspruchnahme der differenzierten Versorgungsangebote. Somit gewährleistet der Hausarzt eine optimale Koordination der Versorgung - sowohl sektorübergreifend als auch interdisziplinär-fachübergreifend. Aus diesem Grund ist die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73 b SGB V vom Gesetzgeber durch das GKV-WSG wesentlich gestärkt worden.Die Vertragspartner wollen mit dem vorliegenden Vertrag den gesetzgeberischen Bemühungen zur Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung Rechnung tragen und die hausarztzentrierten Strukturen in Sachsen für die Versicherten der BKKn flächendeckend umsetzen.Durch besonders qualifizierte Hausärzte sollen Doppeluntersuchungen vermieden, die Arzneimitteltherapie verbessert und durch eine gezielte Behandlungskoordinationeine optimale Versorgung der Patienten gewährleistet werden.

gültig ab 01.01.2008 bis 31.12.2018