Vertrag über die ärztliche Versorgung der heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten im Freistaat Sachsen (Anspruchsberechtigte) zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern in Dresden, und der KassenärztlichenVereinigung Sachsen

gültig ab 01.01.2022