Der Vertrag mit dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren regelt die vertragsärztliche Versorgung der Heilfürsorgeberechtigten des Freistaates Sachsen gemäß der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung. Anspruchsberechtigt sind Landesbeamte des Polizeivollzugsdienstes und des Verfassungsschutzes, feuerwehrtechnische Landesbeamte und ab dem 1. Juli 2025 auch Beamte der Fachrichtung Justiz mit dem Schwerpunkt Justizvollzugsdienst, Vollzugsabteilungsleiterinnen oder Vollzugsabteilungsleiter sowie Beamte in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem Schwerpunkt Vollzugsdienst in einer Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung.

gültig ab 01.01.2022