Vertrag über die ärztliche Versorgung der heilfürsorgeberechtigten Beamten des kommunalen feuerwehrtechnischen Dienstes im Freistaat Sachsen (Anspruchsberechtigte) zwischen dem Kommunalen Versorgungsverband Sachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

gültig ab 01.12.1993