Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V i. V. m. § 20i Abs. 2 SGB V zwischen der KV Sachsen und der BARMER über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen auf Grund von Auslandsreisen- mit Wirkung ab dem 01. Juli 2019 -

gültig ab 01.07.2019

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