Vereinbarung gemäß § 132e SGB V über die Durchführung von aktiven Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auf der Grundlage des § 20i Abs. 2 SGB V (Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen)

gültig ab 01.01.2016