Der Vertrag regelt die Abrechnung und Vergütung von Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Der Vertrag umfasst die Erst- und Nachuntersuchung, die Ergänzungsuntersuchung sowie die Untersuchung bei Eingreifen der Aufsichtsbehörde.
DieAusgabe der Untersuchungs-Berechtigungsscheine an die Ärzte erfolgt über die Dienststellen der KV Sachsen und die Landesdirektion Sachsen. Gleiches gilt für die gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke zur Dokumentation der Untersuchung (Erhebungsbogen für Erst- und Nachuntersuchung) sowie für die Mitteilung/Bescheinigung an Dritte. Die Bereitstellung der Formulare erfolgt durch den Freistaat Sachsen.
Eine Bestellung der Formulare bei der KV Sachsen richten Sie bitte formlos per E-Mail an sachsen@kvsachsen.de.
gültig ab 01.04.2022