Der Vertrag regelt die Abrechnung und Vergütung von Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Der Vertrag umfasst die Erst- und Nachuntersuchung, die Ergänzungsuntersuchung sowie die Untersuchung bei Eingreifen der Aufsichtsbehörde.

 

DieAusgabe der Untersuchung-Berechtigungsscheine an die Ärzte erfolgt über die Dienststellen der KV Sachsen und die Landesdirektion Sachsen. Gleiches gilt für die gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke zur Dokumentation der Untersuchung (Erhebungsbogen für Erst- und Nachuntersuchung) sowie für die Mitteilung/Bescheinigung an Dritte. Die Bereitstellung der Formulare erfolgt durch den Freistaat Sachsen.

gültig ab 01.04.2022

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