Der Vertrag regelt die Abrechnung und Vergütung von Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Abrechnung der Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erfolgt über die KV Sachsen mittels der Abrechnungsnummern 99150 (Erst-/Nachuntersuchung) bzw. 99151 (Ergänzungsuntersuchung).

 

Die Formulare für die Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz stehen auf dem "Amt24 Serviceportal" des Freistaates Sachsen unter folgendem Link als ausfüllbare PDF-Dateien zum Ausdrucken bereit: amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000747

Haben Sie noch Restbestände an Vordrucken in Papierform, können Sie diese weiterhin verwenden.

 

Zur Inanspruchnahme der Untersuchung legt Ihnen der Jugendliche einen ausgedruckten, ausgefüllten und unterschriebenen Berechtigungsschein vor. Ersatzweise können Sie den Berechtigungsschein selbst ausstellen. Eine ausfüllbare PDF-Datei des Formulars finden Sie unter dem genannten Link. (Die auf den Untersuchungsbögen geforderte "UBS-ID" kann aktuell unberücksichtigt bleiben, da sie erst mit dem künftigen elektronischen Identifikationsverfahren für den Untersuchungsberechtigungsschein erzeugt wird.)

 

Weiterhin legen die Jugendlichen zur Vorbereitung der Untersuchung einen ausgedruckten, ausgefüllten und unterschriebenen Erhebungsbogen vor. Das Formular des Erhebungsbogens findet der Jugendliche ebenfalls unter "Amt24" (Suchbegriff: Jugendarbeitsschutz).

 

Wir empfehlen Ihnen, bei der Vereinbarung eines Termins für die Untersuchung, auf die vom Jugendlichen bzw. dessenEltern vorzulegenden Formulare hinzuweisen.

 

Sollte der Jugendliche keine Möglichkeit haben, den Berechtigungsschein aus dem "Serviceportal Amt24" herunterzuladen und auszudrucken, wird dieser - nach telefonischer Anmeldung - von der Landesdirektion Sachsen bereitgestellt. Die Kontaktdaten der Landesdirektion Sachsen finden Sie unter folgendem Link:

amt24.sachsen.de/zufi/organisationseinheiten/6004382

gültig ab 01.04.2022