Der Vertrag regelt die Abrechnung und Vergütung von Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Abrechnung der Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erfolgt über die KV Sachsen mittels der Abrechnungsnummern 99150 (Erst-/Nachuntersuchung) bzw. 99151 (Ergänzungsuntersuchung).

 

Die Formulare zur Vorbereitung und Dokumentation der Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sowie den Untersuchungs-Berechtigungsschein sollen in Kürze online als beschreibbare PDF-Vorlagen zum Ausdrucken bereitgestellt werden. Dies teilte die Landesdirektion Sachsen, die für den Freistaat Sachsen die Formulare zur Verfügung stellt, mit. Hintergrund ist, dass die Inhalte der Formulare durch eine Rechtsänderung aktualisiert wurden und künftig digitalisiert bereitgestellt werden sollen. Daher wurde kein neuer Auftrag für den Druck der bisherigen Papiervorlagen erteilt.

 

Benötigen Sie aktuell Formulare, bitten wir Sie, dies formlos an folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: arbeitsschutz@lds.sachsen.de

 

DieLandesdirektion Sachsen stellt Ihnen für die Übergangszeit sodann die jeweilige beschreibbare PDF-Vorlage zum Ausdrucken zur Verfügung. Für nähere Informationen zur aktuellen Verfahrensweise in der Übergangszeit wenden Sie sich bitte ebenfalls an die genannte E-Mail-Adresse der Landesdirektion Sachsen.

 

Haben Sie noch Restbestände an Vordrucken in Papierform, können diese weiterhin verwendet werden.

gültig ab 01.04.2022