Diese Vereinbarung ergänzt die Katarakt-Vereinbarung zur Vergütung der Sachkosten auf bilateraler Ebene.
Die Qualität der Versorgung der Versicherten der AOK PLUS nach ambualanten Katarakt-Operationen soll entscheidend verbessert werden. Vom Berufsverband der Augenärzte in Sachsen werden zur optimalen Nachsorge mindestens drei Nachkontrollen empfohlen. Der Vertrag regelt die Organisation und qualitätsgerechte Durchführung dieser Untersuchungen. Ein weiteres wesentliches Ziel ist die qualitätsgerechte und wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln. Darüber hinaus soll ein wirtschaftlciher Einsatz der bei ambulanten Katarakt-Operationen notwendigen Einmalartikel geregelt werden.
gültig ab 01.04.2011 bis 30.06.2024