Der Vertrag regelt die Mitwirkung von Ärzten bei der zeitnahen Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Lehrkräften bzw. Referendaren im Freistaat Sachsen zur Berufung in ein Beamtenverhältnis.
gültig ab 01.10.2018
Der Vertrag regelt die Mitwirkung von Ärzten bei der zeitnahen Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Lehrkräften bzw. Referendaren im Freistaat Sachsen zur Berufung in ein Beamtenverhältnis.
gültig ab 01.10.2018