Das Ziel der Vereinbarung besteht darin, den Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen insbesondere in der ländlichen Region eine kontinuierliche und koordinierte Versorgung zu ermöglichen. Im Interesse dieser vernetzten Kooperation werden die ärztlichen Ressourcen in den Pflegeeinrichtungen mittels telemedizinischer Anwendungen und der Delegation ärztli-cher Leistungen optimal genutzt und ärztliche Kompetenz nach Bedarf einbezogen. Die enge Zusammenarbeit erhöht die Handlungssicherheit für das Pflegepersonal bei der Versorgung der Versicherten. Der Einsatz von Videokonsilen (per Videodienst) erlaubt gerade in der Langzeitbetreuung, im Entlassmanagement nach Klinikaufenthalt oder bei der Übernahme neuer Heimbewohner eine kurzfristige Abstimmung zwischen Ärzten und Pflegeeinrichtung und ein sofortiges Reagieren.

gültig ab 01.01.2023 bis 31.12.2024

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