Das Ziel der Vereinbarung besteht darin, den Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen insbesondere in der ländlichen Region eine kontinuierliche und koordinierte Versorgung zu ermöglichen. Im Interesse dieser vernetzten Kooperation werden die ärztlichen Ressourcen in den Pflegeeinrichtungen mittels telemedizinischer Anwendungen und der Delegation ärztli-cher Leistungen optimal genutzt und ärztliche Kompetenz nach Bedarf einbezogen. Die enge Zusammenarbeit erhöht die Handlungssicherheit für das Pflegepersonal bei der Versorgung der Versicherten. Der Einsatz von Videokonsilen (per Videodienst) erlaubt gerade in der Langzeitbetreuung, im Entlassmanagement nach Klinikaufenthalt oder bei der Übernahme neuer Heimbewohner eine kurzfristige Abstimmung zwischen Ärzten und Pflegeeinrichtung und ein sofortiges Reagieren.
gültig ab 01.01.2023 bis 31.12.2024
Anhänge
221215b_Anlage_1c_Anlage_Delegation_§119b
221215b_Anlage_1c_Anlage_Telemedizin_§119b
221215b_Anlage_1c_Link Mustervertrag_§119b
221215b_Anlage_2a_Beitrittserklärung Krankkenkassen
221215b_Anlage_2b_Verzeichnis_beteiligte_Krankenkassen
221215b_Anlage_4a_kassenspezifische Teilnahme- und Einwilligungserklärung...
221215b_Anlage_4b_Muster Teilnahme- und Einwilligungserklärungen
221215b_Anlage_5a_Beitrittserklärung Arzt_Formular
221215b_Anlage_5b_Verzeichnis_teilnehmende Ärzte_Technische Anlage
221215b_Anlage_6a_Beitrittserklärung Pflegeeinrichtung
221215b_Anlage_6b_Verzeichnis_beigetretenen_Pflegeeinrichtungen
221215b_Anlage_7_Dokumentation Pflegeeinrichtung
221221_Anlage_3_Vergütung_Videokonsil_und Delegationsleistungen
Anlage_8_Abrechnungsvereinbarung_mit Pflegeeinrichtung
Info_ Geförderter Ausbau der Kooperation mit Pflegeeinrichtungen_abgestimmt