Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit (ab 2018)
Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss gemäß § 106 SGB V
gültig ab 01.01.2018
Vorherige Versionen
Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss
gemäß § 106 SGB V
gültig ab 01.01.2017 bis 31.12.2017
Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschussgemäß § 106 SGB V
gültig ab 01.01.2016 bis 31.12.2016
Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschussgemäß § 106 SGB V
gültig ab 01.01.2012 bis 31.12.2015
Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschus
gültig ab 01.01.2010 bis 31.12.2011
Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss
gültig ab 01.01.2008 bis 31.12.2009