Übergangsvereinbarung für die Steuerung des ärztlichen Niederlassungsverhaltens (Stand: 26.04.2010);Die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) gemeinsam und einheitlich sowie die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) sind sich über die erfolgreiche Umsetzung der bis zum 31. Dezember 2009 gezahlten Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen einig.§ 10 Abs. 1: Die Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft und gilt längstens bis zum 31. Dezember 2010.

gültig ab 01.01.2010 bis 31.12.2010