Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) fordert in einer Resolution von der Bundespolitik eine zwingend notwendige Neustrukturierung des Gesundheitswesens.

Dr. med. Stefan Windau, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Sachsen, appelliert im Namen der sächsischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten: „Der aktuelle Kurs der Gesundheitspolitik auf Bundesebene führt zu einer eklatanten Gefährdung der Strukturen der ambulanten Versorgung, obgleich die ambulant tätigen Vertragsärzte und Psychotherapeuten eine der wichtigsten tragenden Säulen des Gesundheitswesens sind. Die mittelständisch und durch die freiberufliche Tätigkeit der Niedergelassenen geprägte Struktur einer wohnortnahen medizinischen Versorgung darf nicht aufs Spiel gesetzt werden – im Gegenteil, sie muss gestärkt werden! Daher appelliert die Vertreterversammlung der KV Sachsen an die Politik, unsere Forderungen im Sinne einer guten Patientenversorgung umzusetzen.“ Dies sind die Forderungen der sächsischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten:

Faire Umsetzung der Ambulantisierung

  • Die Umsetzung der durch die Bundesregierung angekündigten Ambulantisierung muss unter gleichen Voraussetzungen für Vertragsärzte wie auch für Krankenhäuser vollzogen werden. Nur mit fairen Bedingungen für alle Akteure kann eine versorgungsorientierte Weiterentwicklung des Gesundheitswesens erfolgen.

Wahrung der ärztlichen Kernkompetenzen

  • Die Einrichtung von „Gesundheitskiosken“ oder ähnlichen Modellen ändert die Struktur der ambulanten Versorgung grundhaft. Durch die Substitution ärztlicher Tätigkeiten würde es zu einer Entprofessionalisierung ärztlicher Kernkompetenzen und damit zu einer deutlichen Absenkung der Behandlungsqualität kommen. Es dürfen keine ineffizienten und teuren Doppelstrukturen geschaffen werden.

Praxisnahe Reform der Notfall- und Akutversorgung

  • Mit der Einrichtung eines 24/7-Bereitschaftsdienstes würden ineffiziente und praxisfremde Doppelstrukturen geschaffen, da ja bereits tagsüber zeitgleich Arztpraxen für die Akutversorgung der Patienten erreichbar sind. Dies müsste zwangsläufig zu einer Reduzierung des Sprechstundenangebotes in den Arztpraxen und zu einer Verlagerung der ambulanten Versorgung in die Bereitschaftsdienst-Struktur führen, auch hier im Ergebnis mit einer Verschlechterung der Versorgungsqualität.

  • Wenn die Bereitschaftsdienste nur durch Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Anästhesie oder Qualifikation Notfallmedizin und Chirurgie erbracht werden würden, würde dies zur weiteren Verschärfung von Versorgungsproblemen führen, da in Sachsen bereits jetzt ein Großteil der Planungsbereiche hausärztlich unterversorgt bzw. von Unterversorgung bedroht ist und eine deutlich höhere Dienstfrequenz im Bereitschaftsdienst mit einer weiteren Reduzierung der Sprechstundenzeiten verbunden wäre.

Sinnvolle Digitalisierung

  • Technik muss nutzerfreundlich, funktionstüchtig sowie mit einer angemessenen Finanzierung umsetzbar sein. Sie muss für die Patienten, aber auch für den Arzt oder Psychotherapeuten Vorteile bringen! Nur so kann Digitalisierung praxisnah sein und zur Verringerung bestehender Versorgungsprobleme beitragen.

Vollständige Bezahlung aller Leistungen – Entbudgetierung

  • Die Budgetierung ist leistungsfeindlich und schadet der Patientenversorgung. Darum müssen alle erbrachten ärztlichen Leistungen ohne Quotierungen oder Kürzungen eins zu eins bezahlt werden. Hierzu bedarf es auf Bundesebene endlich einer Reform der vor 30 Jahren eingeführten gesetzlichen Regelungen zum Budget über alle Arztgruppen.

Abbau von Bürokratie

  • Das vom BMG angekündigte Bürokratieabbaupaket muss dringend umgesetzt werden, damit die ärztliche und psychotherapeutische Behandlung der Patienten wieder mehr im Vordergrund steht.

Mehr Weiterbildung in Praxen

  • Die ärztliche und psychotherapeutische Weiterbildung muss stärker gefördert werden und schwerpunktmäßig ambulant stattfinden.

Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für Poolärzte

  • Freiberuflich tätige Poolärzte im Bereitschaftsdienst müssen analog den Ärzten im Rettungsdienst von der Sozialversicherungspflicht befreit sein, um eine funktionierende medizinische Versorgung im Bereitschaftsdienst sicherzustellen.

Keine Regresse

  • Medizinisch unsinnige Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Arzneimittelregresse müssen abgeschafft werden. Es ist falsch, Ärzte im Rahmen medizinisch gebotener Verordnungen zu überprüfen, daraus resultieren unverhältnismäßige Verwaltungsaufwände und wirtschaftliche Risiken für die Praxen.
     

Um diese Forderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung zu unterstützen, kann noch bis zum 20. Dezember 2023 diese Bundestagspetition unterzeichnet werden:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_10/_15/Petition_158622.html

Dr. med. Stefan Windau
Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Sachsen

Ihre Ansprechpartnerin

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Fachbereich Kommunikation

Katharina Bachmann-Bux
Pressesprecherin

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