Um die medizinische Versorgung der sächsischen Bevölkerung weiter zu verbessern, werden ab Oktober 2019 schrittweise neue Bereitschaftspraxen durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) in Kooperation mit den Kliniken in den Regionen eröffnet.
Was im vergangenen Jahr mit der Eröffnung von fünf Bereitschaftspraxen in sächsischen Pilotregionen begann, wird nun schrittweise in ganz Sachsen umgesetzt: Um auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten von Arztpraxen medizinische Versorgungsangebote vorzuhalten, werden an bestimmten Kliniken Bereitschaftspraxen eingerichtet.
Diese Praxen – oft auch als „Portalpraxen“ bezeichnet – dienen der Behandlung von Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, die normalerweise tagsüber eine Arztpraxis aufsuchen würden, die Behandlung aber aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten (Werk-)Tag warten kann.
Die insgesamt 12 neuen Bereitschaftspraxen befinden sich in Aue, Freital, Glauchau, Hoyerswerda, Leipzig, Meißen, Oschatz, Stollberg, Torgau, Weißwasser und Zwickau. In der Anlage sind alle Praxen mit Anschrift, Öffnungszeiten und Starttermin aufgelistet.
Bereitschaftspraxen wurden bereits in Kooperation mit den jeweiligen Kliniken in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Niesky, Görlitz, Annaberg, Zschopau, Delitzsch und Eilenburg etabliert. Standorte und Öffnungszeiten der Praxen finden Sie hier auf der Internetpräsenz der KV Sachsen: www.kvsachsen.de > Bürger > Bereitschaftspraxen
Für 2020 plant die KV Sachsen neue Praxen in weiteren sächsischen Regionen einzurichten.
Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen und niedergelassener Arzt, weist auf den Benefit für die Patienten und die gut funktionierende Kommunikation zwischen Klinikärzten und niedergelassenen Ärzten hin: „Aus den Erfahrungen in den Pilotregionen wissen wir, dass die Bevölkerung Bereitschaftspraxen sehr gut annimmt. Es entsteht ein echter Nutzen für die medizinische Versorgungssituation der Patienten durch die kurzen Wege zwischen der Bereitschaftspraxis und dem jeweiligen Klinikum sowie gemeinsam genutzten organisatorischen Strukturen. Das bewirkt auch eine Entlastung der Notaufnahmen.“
Dr. med. Sylvia Krug, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, führt weiter aus: „Die KV Sachsen setzt den gesetzliche Auftrag zur Einrichtung von Bereitschaftspraxen um und erreicht damit gleichzeitig u.a., dass in diesen Praxen eine enge – und medizinisch oft notwendige – kollegiale Zusammenarbeit der ambulant tätigen mit den stationär tätigen Ärzten zum Wohle der Patienten gelebt wird.“
V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen