Auch am Buß- und Bettag, dem 18. November 2020, stehen den Patienten bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, deren Behandlung aber nicht bis zum nächsten Tag warten kann, sachsenweit die von der KV Sachsen betriebenen Bereitschaftspraxen sowie der ärztliche Hausbesuchsdienst zur Verfügung.
Auch am Buß- und Bettag, dem 18. November 2020, stehen den Patienten bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, deren Behandlung aber nicht bis zum nächsten Tag warten kann, sachsenweit die von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) betriebenen Bereitschaftspraxen sowie der ärztliche Hausbesuchsdienst zur Verfügung.
Für die Bereitschaftspraxen gelten am Buß- und Bettag die jeweiligen Öffnungszeiten an Feiertagen. Zu beachten ist ebenfalls, dass die Tage vor und nach dem Buß- und Bettag nicht als Brückentage, sondern als reguläre Wochentage gelten.
Eine Übersicht aller Bereitschaftspraxen in den sächsischen Regionen mit aktuellen Öffnungszeiten und Adressen aller Standorte ist in der Anlage zu finden und außerdem auf der Internetpräsenz der KV Sachsen hinterlegt:
Telefonisch ist der ärztliche Bereitschaftsdienst am Feiertag zu folgenden Zeiten erreichbar unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 von 07:00 bis 07:00 Uhr des Folgetages.
Weitere Informationen zur Rufnummer 116117 sind hier zu finden:
Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft, Vergiftungen ist der Rettungsdienst zuständig.
Der Rettungsdienst ist erreichbar unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112.
V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen