Die KV Sachsen fordert Hilfsprogramme zu Energiekosten für die niedergelassenen Ärzte von der Bundesregierung.

Die ambulante Versorgung in der Niederlassung ist schützenswert und systemrelevant, denn die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind die ersten Ansprechpartner für die Patienten und sie sichern eine wohnortnahe und persönliche Versorgung – insbesondere in der nun kommenden kalten Jahreszeit.

Dennoch: Die ambulant tätigen Mediziner erfahren (im krassen Gegensatz zum stationären Sektor!) keinerlei Beachtung und finanzielle Unterstützung bezüglich der enorm steigenden Energiepreise – weder seitens der Politik noch durch die Kostenträger.

Es ist unzweifelhaft richtig und notwendig, dass u.a. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in die staatlichen Hilfsprogramme aufgenommen wurden. Dass die ambulante Versorgungsebene hingegen nicht Bestandteil dieser geplanten Härtefallregelungen ist, grenzt schon an Realitätsverweigerung! Denn auch in Arztpraxen muss in diesem Winter geheizt und medizinische Geräte müssen betrieben werden!

Das schlimmste Szenario wäre eine Gefährdung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung durch Praxisschließungen aufgrund untragbarer Energiekosten. Darum fordert die KV Sachsen die Bundesregierung auf, dies zu verhindern und auch die niedergelassenen Ärzte in angemessenem Umfang in die Hilfsprogramme aufzunehmen und damit die steigenden Energiekosten abzufangen.

 

V.i.S.d.P.:  Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen