Presseerklärung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen

Die kinderärztliche Versorgung in Sachsen ist mit einem durchschnittlichen Versorgungsgrad von 140 Prozent weiterhin auf einem hohen Niveau.

Dies gaben heute die Landesverbände der Sächsischen Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen (LVSK) und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) in Dresden bekannt. Die beteiligten Partner haben in einem gemeinsamen Gremium den Sächsischen Ärztebedarfsplan weiterentwickelt, um die tatsächlichen Verhältnisse in der kinderärztlichen Versorgung besser abbilden zu können. Im bundesweiten Vergleich besteht in den ostdeutschen Bundesländern insgesamt eine starke Nachfrage an kinderärztlichen Leistungen. In Sachsen ist dieser Trend noch stärker ausgeprägt – v.a. auch durch den hohen Anteil der Kinder in Tageseinrichtungen, insbesondere im Alter bis drei Jahre.

Der Dresdner Rechtswanwalt Werner Nicolay als Vorsitzender des Gremiums erklärt: „Die bislang hohen Versorgungsgrade in den sächsischen Planungsbereichen weisen auf ein sehr gutes Versorgungsangebot im kinderärztlichen Bereich hin. Bedingt durch das steigende Alter der Kinderärzte und fehlenden Medizinernachwuchs hätte die Entwicklung aber langfristig zum Abbau der bestehenden, historisch gewachsenen Versorgungsstruktur geführt. Deshalb haben wir durch Anpassung der Arzt-/Einwohnerrelation nun mehr interessierten Kinderärzten die Möglichkeit gegeben, einen Kassenarztsitz zu beantragen.“

Die angepassten Verhältniszahlen hat der Landesausschuss erstmals bei seiner Überprüfung der vertragsärztlichen Versorgung zum Arztstand 01.10.2016 angewendet. Dadurch entstehen neue Zulassungsmöglichkeiten für Kinderärzte in der Stadt Chemnitz (0,5 Stelle), in der Region in und um Freiberg (2 Stellen), in der Region Mittlerer Erzgebirgskreis (1 Stelle) sowie im Weißeritzkreis (0,5 Stelle). Interessierte Kinderärzte können sich bis zum 22.12.2016 auf die freien Stellen bewerben.

Interessierte Ärzte finden weitere Informationen zu Zulassungsmöglichkeiten und Fördervoraussetzungen auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unter www.kvsachsen.de > Für Praxen > Zulassung und Niederlassung > Förderungsmöglichkeiten oder können sich direkt an die Ansprechpartner der Bezirksgeschäftsstellen wenden:

  • Chemnitz: Frau Hickl, Telefon 0371 2789-406

  • Dresden: Frau Tharang, Telefon 0351 8828-316

  • Leipzig: Frau Nitz, Telefon 0341 2432-158

V.i.S.d.P. Werner Nicolay
Vorsitzender des Landesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen Sachsen

Weitere Informationen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung gemäß § 90 SGB V. Er prüft, ob in einem Planungsbereich ärztliche Überversorgung vorliegt. Wenn dies der Fall ist, hat er Zulassungsbeschränkungen anzuordnen. Ihm obliegt des Weiteren die Feststellung, dass in bestimmten Gebieten ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht sowie die Feststellung von zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf. In diesen Fällen kann er Fördermaßnahmen beschließen.

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