Presseerklärung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen

Seit reichlich 10 Jahren fördern die Landesverbände der Sächsischen Krankenkassen (LVSK) und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) gemeinsam über den Landesausschuss die Niederlassung von Ärzten und erleichtern den Start in die vertragsärztliche Versorgung.

 

Wer sich entschließt, seine eigene Praxis in einer schlecht versorgten Region zu eröffnen oder durch Anstellung von Ärzten die Versorgung vor Ort zu stärken, kann sich dafür die Unterstützung des Landesausschusses sichern. Der Landesausschuss lobt gezielt Fördermaßnahmen in den Regionen aus, in denen er Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat. Die Ärztedichte ist in diesen Regionen kritisch, da nicht alle freien Arztstellen besetzt sind oder die praktizierenden Ärzte aus Altersgründen einen Nachfolger suchen und teilweise ohne Praxisnachfolger ihre Praxis schließen müssen, da sich die Suche nach medizinischem Nachwuchs im ambulanten Bereich schwierig gestaltet. Mit Förderung des Landesausschusses wird ein Zuschuss zu den Investitionskosten für Neu-/Umbauten und Einrichtung der eigenen Praxisräume bis zu 60.000 Euro gezahlt sowie ein Mindestumsatz finanzell gewährleistet.

In seiner Sitzung am 4. Mai 2016 hat der Landesausschuss erneut sieben Haus- und Fachärzten eine Förderung bewilligt. Im fachärztlichen Bereich kommt die Förderung dem psychiatrischen Bereich zu Gute und bringt dringend benötigte Kinder- und Jugendpsychiater nach Südsachsen und in die Oberlausitz. Zudem können sich Patienten in Zwickau, Freiberg, Görlitz, Marienberg und Annaberg-Buchholz über das wohnortnahe hausärztliche Angebot der bei Praxisneugründung oder –übernahme geförderten Hausärzte freuen.

Die Versorgungsprobleme, v. a. im hausärztlichen Bereich, sind damit noch nicht gelöst, sodass auch weiterhin der Landesausschuss mit Fördermaßnahmen um neue Haus- und Fachärzte wirbt: Bis zu 100 Förderstellen stehen im Vogtland- und Erzgebirgskreis, in den Landkreisen Mittelsachsen, Zwickau, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bautzen und Görlitz sowie im Landkreis Nordsachsen weiterhin zur Verfügung.

Interessierte Ärzte finden weitere Informationen zu den Förderregionen und Fördervoraussetzungen auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unter www.kvsachsen.de/aktuell/foerderung oder können sich direkt an die Ansprechpartner der Bezirksgeschäftsstellen wenden:

  • Chemnitz: Herr Schmeiser: Tel.: 0371 2789-407

  • Dresden: Frau Tharang: Tel.: 0351 8828-316

  • Leipzig: Frau Eichler Tel.: 0341 2432-153

V.i.S.d.P. Werner Nicolay
Vorsitzender des Landesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen Sachsen

Pressekontakt

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Weitere Informationen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung gemäß § 90 SGB V. Er prüft, ob in einem Planungsbereich ärztliche Überversorgung vorliegt. Wenn dies der Fall ist, hat er Zulassungsbeschränkungen anzuordnen. Ihm obliegt des Weiteren die Feststellung, dass in bestimmten Gebieten ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht sowie die Feststellung von zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf. In diesen Fällen kann er Fördermaßnahmen beschließen.