In seinem Gesetzentwurf zur GKV-Finanzierung sieht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor, die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verankerten finanziellen Anreize für die Versorgung von Neupatienten zu streichen.

Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen, erklärt hierzu: „Damit wird der ursprüngliche Reformgedanke von 2019 völlig auf den Kopf gestellt. Statt schneller Termine für eine dringende Facharztbehandlung zu erhalten, werden Patienten wieder mehr Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Das ist empörend!“

Wie die Bemühungen der Praxen um bestmögliche Versorgung der Patienten mit Füßen getreten werden, ist ernüchternd. Statt Anerkennung und Respekt für die außergewöhnlichen Leistungen während der Pandemie zu ernten, soll jetzt die Motivation für eine als wichtig anerkannte Leistungserbringung beschädigt werden. Das ist nicht hinnehmbar.

Eine nachhaltige Reform des GKV-Finanzsystems ist sicher notwendig. Doch dies mit Leitungseinschränkungen und Honorarkürzungen umzusetzen, ist nicht der richtige Weg.


V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen