Gemeinsame Presseinformation der KV Sachsen und des Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen:

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) hat am 28. Januar auf ihrer Internetseite den Bedarfsplan 2020 veröffentlicht. Dieser wurde zusammen mit den Sächsischen Krankenkassen aufgestellt und beschreibt die aktuelle Versorgungssituation im Freistaat. Notwendig war die Neuermittlung des Versorgungsbedarfs für Sachsen aufgrund wesentlicher Änderungen der bundeseinheitlichen Vorgaben. Der Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen beschließt auf dieser Grundlage 216 neue Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte.

Die geänderte Richtlinie auf Bundesebene erlaubt eine differenziertere Betrachtung des Bedarfs an medizinischer Versorgung für einzelne Regionen durch die zusätzliche Berücksichtigung der Krankheitslast neben Alter und Geschlecht der Einwohner. Durch Entscheidung des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen auf Basis des neuen Bedarfsplans entstehen 216 neue Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte. Inkludiert darin sind unter anderem 40 Niederlassungsmöglichkeiten in der Gruppe der Psychotherapeuten und 17 Niederlassungsmöglichkeiten in der Gruppe der Nervenärzte. Für die Gruppe der Rheumatologen wurden 5 Stellen beschlossen.

Aufgrund der höheren Krankheitslast im ländlichen Raum des Freistaates steigt gleichzeitig der Bedarf an Hausärzten in diesen Regionen deutlich an. Für den hausärztlichen Bereich werden deshalb aktuell weitere 116 Niederlassungsmöglichkeiten und somit nun insgesamt 364 offene Stellen ausgewiesen.

Da die neue Richtlinie besondere Herausforderungen an die  ärztliche Versorgungsituation stellt, muss sie mit entsprechenden Fördermaßnahmen flankiert werden. Die KV Sachsen und die Sächsischen Krankenkassen haben gemeinsam Maßnahmen ergriffen, um die medizinische Versorgung in den ländlichen Gebieten Sachsens weiterhin wohnortnah sicherzustellen. Der Ausbau von digitaler Vernetzung und Kommunikation sowie von Videosprechstunden, die Förderung von delegationsfähigen Leistungen oder die Zahlung von Honorarzuschlägen sollen gewährleisten, dass auch im ländlichen Raum Patienten weiterhin bedarfsgerecht behandelt werden können. Mit Unterstützung der Landesregierung wurde außerdem die Anzahl geförderter Medizinstudenten des Projektes ‚Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen’ an der Universität Pécs in Ungarn im Studienjahr 2020/21 verdoppelt, mit dem Ziel, noch mehr ärztlichen Nachwuchs für ländliche Regionen in Sachsen auszubilden.

Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen, betont die Bedeutung der richtigen regionalen Verteilung der neuen Niederlassungsmöglichkeiten: „Die vorhandenen ärztlichen Kapazitäten sollen im Sinne einer Versorgungsteuerung primär auf den ländlichen Raum fokussiert werden – denn dort werden sie von den Patienten am dringendsten gebraucht. Aus diesem Grunde werden die Großstädte Dresden und Leipzig sowie einzelne angrenzende Planungsbereiche für Haus-, Nerven- und Augenärzte sowie die Gruppe der Psychotherapeuten für neue Niederlassungen befristet gesperrt.“

„Vor allem im ländlichen Raum muss versucht werden möglichst viele der offenen Planstellen zügig zu besetzen. Den Krankenkassen ist bewusst, dass dies allein mit finanziellen Mitteln nicht zu schaffen ist. Hier brauchen wir vor allem mehr innovative und sektorenübergreifende Versorgungsformen, z.B. ländliche Gesundheitszentren. Wir unterstützen auch Initiativen für neue Berufsbilder in der Pflege oder Modelle für medizinische Fachangestellte, die Hausärzte entlasten können. Über solche und ähnliche Vorschläge wollen die Krankenkassen nun mit allen relevanten Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Vertragspartnern möglichst schnell ins Gespräch kommen“, so Rainer Striebel, Vorstand der AOK PLUS.

Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), sagt: „Das neue Grundschema bildet den örtlichen Versorgungsbedarf besser ab. Der jetzt ausgewiesene Mehrbedarf ist zum Teil erheblich. Sachsen ist damit stärker denn je gefordert, den ärztlichen Nachwuchs im Lande zu halten und für Niederlassungswillige attraktiv zu gestalten.“

Anlage: Faktenblatt Bedarfsplanung


V.i.S.d.P.:  Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen

 

Faktenblatt Bedarfsplanung

Neuer Bedarfsplan 2020:

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (GB-A) hat am 16.05.2019 eine neue Bedarfsplanungs-Richtlinie beschlossen, die am 30.06.2019 in Kraft getreten ist.

  • Die Bedarfsplanungs-Richtlinie beschreibt eine vollumfängliche Planungssystematik für die ambulante Versorgung, die regionale Gestaltungsspielräume zulässt und setzt damit den Rahmen für die Erstellung des Bedarfsplans

  • Im Bedarfsplan werden neben der aktuellen Versorgungssituation (unterteilt nach Arztgruppen und Planungsbereichen) die regionalen Besonderheiten dargelegt, die eine Abweichung von den Vorgaben der bundeseinheitlichen Bedarfsplanungs-Richtlinie notwendig machen. Regionale Besonderheiten können z.B. die regionale Krankheitslast oder infrastrukturelle Besonderheiten sein.

  • Der neue Bedarfsplan wurde  erstellt und nach Prüfung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz auf der Internetseite der

  • KV Sachsen veröffentlicht: www.kvsachsen.de

  • Auf der Basis des Bedarfsplans trifft der Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen Entscheidungen zu Niederlassungsmöglichkeiten.

Was konkret ist neu?

  • Zur Berechnung des Ärzte- und Psychotherapeutenbedarfs wird der neu eingeführte Morbiditätsfaktor, der die Krankheitslast der Bevölkerung wiedergibt, herangezogen. Für einige Facharztgruppen wurden zudem systematische Anpassungen des Sollniveaus des Arzt-Einwohner-Verhältnisses vorgenommen. Mindest- und Maximalquoten für bestimmte Arztgruppen werden mit der Zielsetzung einer besseren Verteilung der vorhandenen Kapazitäten eingeführt, vor allem bei fachärztlich tätigen Internisten.

  • Für Sachsen: 509 Zulassungsmöglichkeiten für alle Arztgruppen

Bedarfsplanung - Hintergründe:

  • Die Bedarfsplanung wurde  Anfang der 1990er eingeführt, mit dem damaligen Ziel, die „Ärzteschwemme“ einzudämmen.

  • Die aktuelle Versorgungssituation in den verschiedenen Arztgruppen wird erfasst, mit den jeweiligen Sollvorgaben abgeglichen und so das Versorgungsniveau (Versorgungsgrad) ermittelt. Daraus ergibt sich, ob Über- oder Unterversorgung besteht bzw. ob es vertragsärztliche Zulassungsmöglichkeiten für Ärzte und Psychotherapeuten gibt.

  • Ein zusätzlich wirkender Demografiefaktor ist durch den GB-A im Jahre 2013 auf Initiative der KV Sachsen in Kraft gesetzt worden und wurde nun vom Morbiditätsfaktor abgelöst.

  • „Bedarfsplanung“ kann auch bedeuten, dass möglicherweise Bedürfnisse bei der Bevölkerung geweckt werden, was wiederum eine Anspruchshaltung der Patienten nach dem „Arzt nebenan“ fördert. Dementgegen steht die Tatsache, dass die Deutschen bereits jetzt die meisten Arzt-Patienten-Kontakte weltweit haben.

  • Die neue Bedarfsplanung ist mit entsprechenden Förderinstrumenten flankiert, deren Zielstellungen sind:    Schaffung von mehr Studienplätzen für Mediziner
    Förderung von Niederlassungen, besonders in peripheren Regionen
    Förderung telemedizinischer Projekte
    Delegation ärztlicher Leistungen