Im dritten Jahr der Pandemie hätte man glauben wollen, dass die Bundesregierung so einiges aus den Fehlern bei neuen Verordnungen und Regelungen gelernt hätte. Die neue Testverordnung zeigt sich leider schon wieder als ein Ungetüm der Bürokratie, fern jeder Praxistauglichkeit.

Mit der am 30. Juni in Kraft getretenen Testverordnung wird den niedergelassenen Ärzten und ihren Praxismitarbeitern wertvolle Zeit für die eigentliche Arbeit am Patienten geraubt.

Um laut neuester Testverordnung die Berechtigung eines Patienten auf einen sogenannten „3-Euro-Test“ zu prüfen, müssen nun die ambulant tätigen Ärzte mit ihren Praxisteams viel Zeit und Aufwand in die Kontrolle dieser staatlichen Maßnahme investieren. Dazu gehören u.a. Tätigkeiten wie das Kontrollieren von Konzertkarten, Lichtbildausweisen oder der Corona-Warn-App. Auch die Prüfung der Selbstauskunft beim Besuch von über 60-jährigen Personen fällt darunter. Ob das Anrecht auf einen kostenfreien PoC-Test besteht, bringt noch weitere Maßnahmen wie die Kontrolle von Geburtsurkunde oder Kinderreisepass, Mutterpass oder weiterer ärztlicher Zeugnisse sowie deren Dokumentation mit sich.

Inwiefern die Auskünfte der Patienten überhaupt überprüfbar sind, steht zudem auf einem anderen Blatt. Dies alles produziert jedoch zusätzliche und unnötige Bürokratie im Praxisbetrieb durch neue Papierablagen, das Einrichten einer gesonderten Barkasse, das Beantworten von Nachfragen verunsicherter Patienten und daran anschließende umständliche Verwaltungsvorgänge.

Zur aktuellen Testverordnung erklärt Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen: „Dies ist weit mehr als eine andere Zumutung für unsere niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte; hier wird ihnen schlichtweg wertvolle ärztliche Zeit für die Versorgung der Patienten gestohlen! Unsere Ärzte dürfen nicht durch den Staat für Aufgaben instrumentalisiert werden, die originär in anderer Zuständigkeit liegen. Nunmehr werden Mediziner in die Rollen von Kontrolleuren, Ordnungsämtern und Geldeintreibern beim Bürger gezwungen. Dies alles wäre vermeidbar gewesen, hätte man die Ärzte und ihre Verbände bei der Prüfung des Entwurfs der neuen Testverordnung mit einbezogen. Da die Testung symptomloser Patienten keine originäre Aufgabe der Vertragsärzteschaft ist, empfehlen wir unseren Mitgliedern sehr genau zu überlegen, ob sie hierbei mitwirken möchten. Primär muss die medizinische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden.“


V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen