Mit dem Projekt „Sächsisches Fernbehandlungsmodell“ soll zunächst in den Pilotregionen Chemnitz, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und Wurzen/Grimma ein ergänzendes Versorgungsangebot für Patienten mit unkomplizierten Erkrankungen geschaffen werden.

Dazu wurde eine Vereinbarung zwischen der KV Sachsen, der AOK PLUS, der IKK classic, der DAK-Gesundheit und der KNAPPSCHAFT geschlossen.

Das Fernbehandlungsmodell bietet Patienten bei leichten, insbesondere hausärztlichen oder internistischen Erkrankungen ein unmittelbares und niederschwelliges Versorgungsangebot. Die telefonische Beratung und Behandlung könnte zum Beispiel bei Erkältungen und grippalen Infekten, Fieber, Schnupfen, Hals- oder Ohrenschmerzen, bei Hautausschlag, Rötung, Sonnenbrand oder Sonnenallergie, bei Magen- und Darmbeschwerden sowie bei stressbedingten Krankheitszeichen wie Schlafstörungen zum Einsatz kommen. Auch ein erkranktes Kind kann über die Fernbehandlung kurzfristig ärztlich versorgt werden, z.B. wenn es Husten hat, Läuse aufgetreten sind oder wenn es nach einer Impfung Fieber bekommen hat. Ebenso kann bei Problemen wie Übelkeit, Erbrechen oder Fragen zur Arzneimitteleinnahme, auch bei Schwangeren, mit der telefonischen Behandlung geholfen werden. Sollte ein Rezept erforderlich sein, kann dieses in der Praxis des fernbehandelnden Arztes abgeholt bzw. per Post versendet oder perspektivisch als eRezept auf elektronischem Wege übermittelt werden.

„Für die akuten Beschwerden kann der Fernbehandlungsarzt im Rahmen der telefonischen Be-handlung eine individuelle Therapieempfehlung aussprechen. Sollte sich während der Fernbehandlung jedoch die Notwendigkeit einer persönlichen Vorstellung des Patienten beim Arzt ergeben, würde der Fernbehandlungsarzt noch am selben Tag in seiner Praxis oder in der eines anderen Arztes in der Nähe des Patienten versuchen, einen Termin anzubieten. Sofern notwendig, kann auch eine Facharztüberweisung erfolgen.“, erklärt Dr. Sylvia Krug, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen.

Die Fernbehandlung wird über die Terminservicestelle der KV Sachsen unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116117 vermittelt. Das vorgeschaltete standardisierte SmED-Verfahren (Strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren in Deutschland) stellt sicher, dass dem teilnehmenden Arzt ausschließlich Patienten mit geeigneter Indikation vermittelt werden. Alle für die Fernbehandlung notwendigen Daten werden dem teilnehmenden Arzt auf sicherem elektronischen Weg übermittelt, sodass dieser den Patienten in der Regel innerhalb von 30 Minuten telefonisch – oder ggf. per Videosprechstunde – kontaktieren und die Fernbehandlung durchführen kann.

Das Pilotprojekt wird von den gesetzlichen Krankenkassen AOK PLUS, IKK classic, DAK-Gesundheit und KNAPPSCHAFT unterstützt.

„Was wie ein Lerneffekt aus der Pandemie klingt, folgt einer Idee, die bereits seit 2019 existierte und von den Kassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung diskutiert wurde: Patienten mit leichteren Erkrankungen müssen nicht in die Praxis kommen. Lange Wartezeiten entfallen, die Ansteckungsgefahr wird verringert. Dieses Angebot zur ärztlichen Behandlung per Video-Telefonie gibt leicht Erkrankten genau die Sicherheit, die sie brauchen. Wie gut so eine Idee praktisch funktioniert, hat sich mit der pandemiebedingten Krankschreibung per Telefon im letzten und diesem Jahr bereits erwiesen. Deshalb sind wir sicher, dass dieses Projekt die Erwartungen der Versicherten erfüllen wird und Zukunft hat – überall in Sachsen.“, sagt Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS, und spricht damit für alle beteiligten Krankenkassen.

Angestrebt wird die Überführung in die Regelversorgung.

Für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts bedarf es der Unterstützung durch Vertragsärzte aus den Pilotregionen. Am Modellprojekt interessierte Ärzte können sich gern bei der KV Sachsen unter der folgenden E-Mail-Adresse melden:  fernbehandlung@kvsachsen.de

V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen