Ab Oktober 2017: Förderung von Praxisniederlassungen und –übernahmen erleichtert

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen hat im Juli 2017 seine Förderung von Praxisniederlassungen und -übernahmen aus den bisherigen Erfahrungen in wesentlichen Punkten weiterentwickelt. Ärzte, die sich niederlassen, werden nun zu vereinfachten und verbesserten Bedingungen gefördert.

Bereits seit 2012 fördert der Landesausschuss Niederlassungen in kritischen Versorgungsregionen mit einem Investitionskostenzuschuss von bis zu 60.000 Euro und durch Garantie auf einen Mindestumsatz für maximal drei Jahre. Im Gegenzug verpflichten sich die Ärzte für mindestens fünf Jahre in der Region zu praktizieren und umfassend in der Patientenversorgung tätig zu werden.

Die vom Landesausschuss beschlossenen Maßnahmen konnten einen maßgeblichen Beitrag zur Stabilisie-rung der ärztlichen Versorgung leisten. In den letzten fünf Jahren gab es einen deutlichen Anstieg der in Anspruch genommenen Fördermittel von ca. 500.000 Euro in 2012 auf fast 2,9 Mio. Euro in 2016.

In Regionen, für die eine besonders kritische Versorgungssituation prognostiziert wird, stocken die gesetzli-chen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen den Förderbetrag auf 100.000 Euro auf.

Die neuen Konditionen hat der Landesausschuss im Juli 2017 für acht priorisierte Hausarztförderstellen in den Regionen Crimmitschau, Markneukirchen, Oelsnitz/Erzgebirge, Kirchberg, Rothenburg/OL, Niesky und Weißwasser ausgelobt.

Darüberhinaus stehen in Regionen mit drohender Unterversorgung 72 Förderstellen mit einer Förderpauschale von 60.000 Euro zur Gewinnung von Hausärzten zur Verfügung.

Neu ist auch, dass das Antrags- und Nachweisverfahren für die Auszahlung der Förderpauschale deutlich vereinfacht wurde.

Beim garantierten Mindestumsatz wurden ebenfalls Änderungen beschlossen, um dem Anspruch einer Anschubfinanzierung besser gerecht zu werden.

Weitere Informationen zu den aktuellen  Förderbedingungen und -regionen sind zu finden unter: www.kvsachsen.de > Aktuell > Förderung > Fördermassnahmen-Landesausschuss

Interessierte Ärzte können sich an die Ansprechpartner in den Bezirksgeschäftsstellen der KV Sachsen wenden:

  • Chemnitz: Herr Tim Schmeiser,  0371 2789 - 407

  • Dresden: Frau Karolin Tharang, 0351 8828 - 316

  • Leipzig: Frau Tina Nitz, 0341 2432 - 158

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung gemäß § 90 SGB V. Er prüft quartalsweise, ob in einem Planungsbereich ärztliche Überversorgung vorliegt. Wenn dies der Fall ist, hat er Zulassungsbeschränkungen anzuordnen. Ihm obliegt des Weiteren die Feststellung, dass in bestimmten Gebieten ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht sowie die Feststellung von zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf. In diesen Fällen kann er Fördermaßnahmen beschließen.

V.i.S.d.P.  Werner Nicolay
Vorsitzender des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen
 

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