Sechs Fachärzte wurden 2016 durch Förderung bei der Niederlassung unterstützt

Durch die finanzielle Förderung von Praxisübernahmen und Neugründungen konnten 2016 fünf Facharztsitze sowie ein Psychotherapeutensitz mit einem Psychologischen Psychotherapeuten in Sachsen besetzt werden. Diese Bilanz zog der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen auf seiner turnusmäßigen Zusammenkunft Anfang Februar 2017. Unter den Geförderten waren ein Augenarzt in Weißwasser, ein Nervenarzt in Zschopau, jeweils ein Kinder- und Jugendpsychiater in Zschopau, Chemnitz und Plauen und ein Psychotherapeut in Weißwasser. Mit den Nachbesetzungen und Praxisneugründungen wurde die Versorgung stabilisiert.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen untersucht einmal jährlich die Versorgungssituation mit Fachärzten. Abhängig vom Ergebnis greift das Gremium mit finanziellen Anreizen steuernd ein. Aktuell lokalisierte der Landesausschuss in 14 sächsischen Regionen Versorgungsprobleme. In den meisten Fällen sind Fachärzte älter als 60 Jahre und suchen in absehbarer Zeit Nachfolger für ihre Praxen. Erfahrungen mit anderen Nachbesetzungen in den betreffenden Regionen lassen eine geringe Nachfrage erwarten.
Deshalb beschloss der Ausschuss, erneut 19 Facharztsitze für die Förderung, u. a. in der augenärztlichen, kinderärztlichen und hautärztlichen Versorgung, auszuschreiben. Diese Maßnahme soll insbesondere die Attraktivität für eine Praxisübernahme erhöhen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen unterstützen die Praxisnachfolge in Problemregionen mit einer Anschubfinanzierung von jeweils 60.000 Euro und einem für drei Jahre garantierten Mindestumsatz.

Interessierte Ärzte finden weitere Informationen zu den Förderregionen und den Fördervoraussetzungen auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unter www.kvs-sachsen.de/aktuell/foerderung. Sie können sich auch an die Ansprechpartner der KVS-Bezirksgeschäftsstellen wenden:
 

  • Herr Tim Schmeiser, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Telefon 0371 2789–407

  • Frau Karolin Tharang, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Telefon 0351 8828-316

  • Frau Betty Eichler, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Telefon 0341 2432-153.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung gemäß § 90 SGB V. Er prüft quartalsweise, ob in einem Planungsbereich ärztliche Überversorgung vorliegt. Wenn dies der Fall ist, hat er Zulassungsbeschränkungen anzuordnen. Ihm obliegt des Weiteren die Feststellung, dass in bestimmten Gebieten ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht sowie die Feststellung von zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf. In diesen Fällen kann er Fördermaßnahmen beschließen.


V.i.S.d.P. Werner Nicolay
Vorsitzender des Landesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen Sachsen

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