3,7 Millionen Euro für 44 zusätzliche Haus- und Fachärzte in Sachsen - Landesausschuss zieht positive Bilanz
Die Entscheidung für eine eigene Praxis braucht nicht nur etwas Mut, sondern auch Unterstützung, gerade in Regionen, die mit Versorgungsproblemen zu kämpfen haben.
Seit knapp 5 Jahren fördern die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) und die Landesverbände der Sächsischen Krankenkassen (LVSK) gemeinsam die Niederlassung von Ärzten und erleichtern den Start in die vertragsärztliche Versorgung. Dabei sollen Ärzte gezielt in Regionen mit Versorgungsbedarf gelenkt werden. Der Landesausschuss lobt Fördermaßnahmen in den Regionen aus, in denen er Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat.
Seitdem hat der Landesausschuss 36 Hausärzte gefördert. Mit Förderung wird ein Zuschuss zu den Investitionskosten für Neu-/ Umbauten und Einrichtung der eigenen Praxisräume sowie die Garantie eines Mindestumsatzes gewährt. Auch im fachärztlichen Bereich konnten mit 8 vergebenen Förderstellen neue Augenärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, HNO-Ärzte und Nervenärzte gewonnen werden.
Für die Förderung von Nachwuchsärzten haben KVS und LVSK 2012 einen gemeinsamen Strukturfonds gebildet. Aus diesem Fonds wurden seitdem bereits 3,7 Millionen Euro für die genannten Fördermaß-nahmen ausgegeben.
Der Landesausschuss zieht damit eine positive Bilanz. Die Fördermittelvergabe hat seit 2014 Fahrt aufge-nommen. Die Mitglieder des Landesausschusses freuen sich, dass Praxisneustarter das Angebot nutzen. Denn das Geld ist in den Förderregionen gut angelegt. Die bei ihrem Praxisstart unterstützten Ärzte leisten heute einen wichtigen Beitrag zur Versorgung in den vorwiegend ländlichen Regionen, wie etwa im Erzgebirge, dem Landkreis Nordsachsen und in der Oberlausitz.
Dennoch gibt es weiterhin in vielen sächsischen Regionen eine drohende Unterversorgung: Ungefähr ein Viertel aller sächsischen Hausärzte ist 60 Jahre und älter. Es fehlt an ausreichend ärztlichem Nachwuchs, um die Nachbesetzung der Praxen von älteren Kollegen, die in den verdienten Ruhestand wechseln wollen, sicherzustellen. Die Aufgabe des Landesausschusses besteht daher auch weiterhin darin, Anreize zu schaffen, damit Ärzte sich für eine Niederlassung oder Anstellung in den Förderregionen entscheiden. Im Jahr 2016 stehen dazu im hausärztlichen und fachärztlichen Bereich bis zu 85 Förderstellen bereit.
Interessierte Ärzte finden weitere Informationen zu den Förderregionen und Fördervoraussetzungen auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unter www.kvsachsen.de/aktuell/foerderung oder können sich an die Ansprechpartner der Bezirksgeschäftsstellen wenden: Chemnitz: Herr Schmeiser: Tel.: 0371 2789-407 I Dresden: Frau Tharang: Tel.: 0351 8828-316 I Leipzig: Frau Eichler Tel.: 0341 2432-153
V.i.S.d.P. Werner Nicolay
Vorsitzender des Landesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen Sachsen
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Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung gemäß § 90 SGB V. Er prüft, ob in einem Planungsbereich ärztliche Überversorgung vorliegt. Wenn dies der Fall ist, hat er Zulassungsbeschränkungen anzuordnen. Ihm obliegt des Weiteren die Feststellung, dass in bestimmten Gebieten ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht sowie die Feststellung von zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf. In diesen Fällen kann er Fördermaßnahmen beschließen.