Gute Inanspruchnahme der Landesausschuss-Förderung

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen überprüft regelmäßig die hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur Sachsens. Er stellt dabei fest, ob in den Regionen Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht oder eintreten wird.

Um die festgestellten drohenden und bestehenden Versorgungslücken zu schließen, beschließt der Landesausschuss Fördermaßnahmen, um sichere finanzielle Rahmenbedingungen für den Einstieg in die ambulante vertragsärztliche Versorgung zu schaffen. Es wird ein Zuschuss zu den Investitionskosten für Neu-/Umbauten und Einrichtung der eigenen Praxisräume sowie die Garantie eines Mindestumsatzes gewährt.

Die Fördermittel werden hälftig von den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen (LVSK) sowie von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) getragen. Sie finden Zuspruch bei der Ärzteschaft. Im Jahr 2015 wurden ca. 2,2 Mio. EUR Landesauschuss-Fördermittel in Anspruch genommen, so viel wie nie zuvor. Gefördert wurden 29 Ärzte. Auch im ersten Halbjahr 2016 haben bereits sieben Hausärzte und drei Fachärzte eine Förderung beantragt. In Regionen der Oberlausitz, des Erzgebirges und Vogtlandes sowie in Mittelsachsen und Zwickau haben sich Ärzte dazu entschlossen, die ambulante ärztliche Versorgung in diesen Regionen durch eine eigene Niederlassung oder Anstellung zu stärken.

Interessierte Ärzte finden weitere Informationen zu den Förderregionen und Fördervoraussetzungen auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unter www.kvsachsen.de/aktuell/foerderung oder können sich direkt an die Ansprechpartner der Bezirksgeschäftsstellen wenden:

  • Chemnitz: Herr Schmeiser, Telefon 0371 2789-407

  • Dresden: Frau Tharang, Telefon 0351 8828-316

  • Leipzig: Frau Eichler, Telefon 0341 2432-153

V.i.S.d.P. Werner Nicolay
Vorsitzender des Landesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen Sachsen   

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