Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen begrüßt die Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zur Vergütung der neuen Leistungen innerhalb der ambulanten Psychotherapie.

„Die Reform der Psychotherapie-Richtlinie war längst überfällig, um den Patienten zeitnah den Zugang zu einer psychotherapeutischen Behandlung zu ermöglichen. Durch die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses wird dieser Wille des Gesetzgebers jedoch ignoriert, denn die neuen psychotherapeutischen Angebote werden nicht als gleichwertige Leistungen anerkannt und vergütet“, zeigt sich Dr. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen, enttäuscht über das Verhandlungsergebnis.

Zum 1. April 2017 wurde die ambulante psychotherapeutische Versorgung um weitere Angebote ergänzt – z. B. die psychotherapeutische Sprechstunde zur Abklärung weiterer Behandlungsmaßnahmen oder Akutbehandlungen ohne Überweisung. Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte müssen die neuen Leistungen im Rahmen ihrer bestehenden Kapazitäten anbieten; zusätzliche Therapeuten oder die Schaffung neuer Therapieplätze sieht die Gesetzeslage nicht vor.

Gegen die Stimmen der Ärzte entschied der Erweiterte Bewertungsausschuss im Schlichterspruch am 29. März 2017 über die Honorierung der neuen Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie und setzt somit die Chance auf einen schnelleren Zugang der Versicherten zur Psychotherapie aufs Spiel: „Für die meisten ambulant tätigen Kolleginnen und Kollegen bedeuten die Einrichtung und das Angebot der neuen Leistungen umfangreiche Investitionen in die Praxis sowie einen nicht zu unterschätzenden administrativen Mehraufwand. Dass die neu eingeführten Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung nun um circa fünf Prozent schlechter bezahlt werden als die bekannte Richtlinien-Psychotherapie, ist eine Farce und entbehrt jeglicher Wertschätzung für die Arbeit der psychotherapeutischen Leistungserbringer“, kritisiert Dr. Klaus Heckemann.

Auch Dipl.-Psych. Frank Massow, amtierender Vorsitzender des beratenden Fachausschusses der Psychotherapeuten der KV Sachsen, hinterfragt die Honorarfestlegungen des EBA: „Ich finde es sehr bedauerlich, dass gegen den Beschluss erst der Klageweg beschritten werden muss, damit die Reformbemühungen des Gesetzgebers auch verwirklicht werden können. Die Blockadepolitik des GKV-Spitzenverbandes bezüglich einer adäquaten Bewertung der neuen Versorgungsangebote geht klar zu Lasten psychisch kranker Patienten. Die Bedeutung psychischer Erkrankungen im gesellschaftlichen Kontext nimmt beständig zu. Es sollte gerade im Interesse der Krankenkassen sein, professionelle psychotherapeutische Versorgungsangebote adäquat zu bewerten, damit diese den Versicherten zeitnah und individualisiert zur Verfügung stehen können.“

V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen