Mit mehr als 40.000 Behandlungsfällen allein im 4. Quartal 2019, erfüllen die Bereitschaftspraxen in Sachsen bereits heute das, was Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit seinem Gesetzentwurf zur Notfallgesetzgebung umsetzen will.

Bisher wurden von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) insgesamt  23 Bereitschaftspraxen an sächsischen Klinikstandorten eingerichtet, die bereits jetzt fester Bestandteil der ambulanten medizinischen Versorgung geworden sind, mit dem Ziel, außerhalb der üblichen Sprechzeiten von Arztpraxen Versorgungsangebote vorzuhalten.

Damit werden bereits jetzt die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet. Für das Jahr 2020 ist deshalb die Eröffnung von 15 weiteren Bereitschaftspraxen vorgesehen.

Der aktuell vorliegende Referentenentwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat zum Ziel, ambulante und stationäre Versorgung mit dem Rettungsdienst zu einem einheitlichen System zusammenzuführen. Basis soll ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren direkt bei der Aufnahme des Patienten sein, das diesen dann in die passende Versorgungsebene führt.

„Der Gesetzentwurf setzt dort an, wo die Kassenärztlichen Vereinigungen bereits gehandelt haben“, so Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen. „Die KV Sachsen hat mit der Reform des Bereitschaftsdienstes schon jetzt funktionierende Strukturen geschaffen, die den ambulanten mit dem stationären Sektor in den Bereitschaftspraxen zusammenführen und die bei den Patienten in den Regionen als Anlaufstellen sehr gut angenommen worden sind. Sowohl Klinikärzte als auch die in den Bereitschaftspraxen diensthabenden Ärzte schätzen das kollegiale Miteinander und sorgen dafür, dass Patienten auf Basis einer Ersteinschätzung eine indikationsgerechte Versorgung erhalten. Darum ist es nun wichtig, dass die Umsetzung der neuen Gesetzgebung zur Notfallreform diese bestehenden Strukturen weiterführt und nicht konterkariert – denn das wäre eine Verschwendung von Ressourcen und öffentlichen Geldern.“

Alle Bereitschaftspraxen in den sächsischen Regionen mit aktuellen Öffnungszeiten und Adressen aller Standorte sind auf der Internetpräsenz der KV Sachsen hinterlegt

Weitere Informationen:

www.116117.de

V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen