Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) hat im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und den Ersatzkassen (LVSK) den Bedarfsplan für 2016 fortgeschrieben.

Er basiert auf der bundesweit geltenden Bedarfsplanungs-Richtlinie – jedoch haben einige wichtige Abweichungen Eingang in den Sächsischen Bedarfsplan gefunden, um den regionalen Besonderheiten in Sachsen Rechnung zu tragen.

Besonders die Gruppe der Kinderärzte ist bei der aktuellen Fortschreibung des Bedarfsplans hervorzuheben. Hohe Versorgungsgrade in den sächsischen Planungsbereichen (fast durchgehend über 140 Prozent) suggerieren bislang ein vermeintlich hohes Versorgungsniveau. Bei näherer Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse zeigt sich jedoch eine bedenkliche Entwicklung im kinderärztlichen Versorgungsbereich. Grund für eine Abweichung von Bundesvorgaben ist das Vorliegen einer regionalen Besonderheit: Kinder in den ostdeutschen Bundesländern gehen insgesamt häufiger zum Kinderarzt, sodass hier im bundesweiten Vergleich eine starke Nachfrage an kinderärztlichen Leistungen besteht. In Sachsen ist dieser Trend noch stärker ausgeprägt –  v. a. auch durch den hohen Anteil der Kinder in Tageseinrichtungen, insbesondere im Alter bis drei Jahre.

Bei der kinderärztlichen Versorgung wurde damit in Sachsen ein entscheidender Schritt zur Berücksichtigung der Versorgungswirklichkeit gemacht. Diese wesentliche Neuerung bei der Fortschreibung des Bedarfsplans 2016 wird der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen erstmals zum Arztstand 1. Oktober 2016 zur Überprüfung der vertragsärztlichen Versorgung berücksichtigen.

Auf Grundlage dieser regionalen Besonderheit entwickelte die KV Sachsen in Abstimmung mit den LVSK für die Arztgruppe der Kinderärzte eine Anpassung der Verhältniszahlen an die realen Verhältnisse der neuen Bundesländer. „Damit ergibt sich ein stimmigeres Abbild der aktuellen Versorgungssituation. Sie bietet uns Steuerungsmöglichkeiten für die beschriebene bedenkliche Entwicklung im kinderärztlichen Versorgungsbereich und ermöglicht perspektivisch – auf Basis der gegenwärtigen Bevölkerungsprognosen – Neuzulassungen von Kinderärzten in wachsenden Regionen“, erläutert Dr. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen.

 

V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen

Hinweis

Die Fortschreibung des Bedarfsplan 2016 wurde am 21. September 2016 unterwww.kvsachsen.de > Für Praxen > Niederlassung und Zulassung > Bedarfsplanung und Sächsischer Bedarfsplan veröffentlicht.