Auch am Buß- und Bettag – am Mittwoch, dem 16. November 2022 – stehen die Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst bei akuten gesundheitlichen Beschwerden zur Verfügung.

Die diensthabenden Ärzte in den Bereitschaftspraxen und im Hausbesuchsdienst sind immer dann für die Patienten da, wenn außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen nicht lebensbedrohliche Symptome auftreten, deren Behandlung jedoch nicht bis zum nächsten (Werk-) Tag warten kann. Organisiert wird der ärztliche Bereitschaftsdienst durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen.

Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen und selbst  niedergelassener Arzt: „Mit unseren Bereitschaftspraxen an ausgewählten Klinikstandorten wurden in den vergangenen Jahren neue medizinische Versorgungsstrukturen geschaffen, die zu festen Anlaufstellen für die sächsischen Patienten geworden sind. In Verbindung mit dem zu den Bereitschaftsdienstzeiten vorgehaltenen Hausbesuchsdienst wird damit eine flächendeckende ambulante Versorgung auch außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen im Freistaat Sachsen gewährleistet.“

Bereitschaftspraxen der KV Sachsen:

Informationen zu Adressen und Öffnungszeiten aller 39 Bereitschaftspraxen in Sachsen finden Sie in der Anlage und immer aktuell auf der Internetpräsenz der KV Sachsen:
https://bereitschaftspraxen.116117.de/#/

Hinweis: Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, sind die Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen zur Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Folgebescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit.

Hausbesuchsdienst und Ärztliche Vermittlungszentrale:
Unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 ist die Ärztliche Vermittlungszentrale für Patienten telefonisch erreichbar. Wenn nach einem standardisierten Ersteinschätzungsverfahren die Erfordernis eines Hausbesuches festgestellt wird, übermittelt die Ärztliche Vermittlungszentrale dem Bereitschaftsarzt eine Hausbesuchsanforderung. Die Reihenfolge der Hausbesuche wird nach medizinischer Dringlichkeit festgelegt. Weitere Informationen:
www.kvsachsen.de > Bürger > Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Hinweis: Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft oder Vergiftungen ist der Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 zuständig.

 

V.i.S.d.P.:  Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen