Am 1. Januar 2017 beginnt die nächste Legislaturperiode der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen). Deshalb sind die sächsischen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten 2016 aufgerufen, die Vertreter für ihre Selbstverwaltung zu wählen.

Ärzte und Psychotherapeuten, die Mitglieder der KV Sachsen sind, haben das passive und das aktive Wahlrecht. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die ärztliche und psychotherapeutische Selbstverwaltung gegenüber Politik und Verhandlungspartnern.

Die Wahlbekanntmachung wird am 31.03.2016 versandt. Allgemeine Grundsätze der Wahl sind in der Wahlordnung der KV Sachsen enthalten, die auf www.kvsachsen.de veröffentlicht ist.

Die Auslegung der Wählerlisten in den Bezirksgeschäftsstellen erfolgt in der Zeit vom 6. bis zum 19. April 2016.

Wahlvorschläge können in der Zeit nach Erhalt der Wahlbekanntmachung bis zum 2. Mai 2016, 18.00 Uhr eingereicht werden.

Als Wahlfrist legte der Wahlausschuss die Zeit vom 3. Juni bis zum 17. Juni 2016, 18.00 Uhr fest.

Rückfragen zur Wahl sind per E-Mail vv.wahl@kvsachsen.de  oder unter Tel.: 0351 8290-610 bzw. 0351 8290-639 möglich.
 
 
V.i.S.d.P.: Dr. med. Stefan Windau
Vorsitzender der Vertreterversammlung