Treten nicht lebensbedrohliche Beschwerden auf, deren Behandlung aber nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist auch zu Weihnachten und zum Jahreswechsel 2019/2020 die ambulante medizinische Versorgung sichergestellt.

Mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst stehen den Patienten sachsenweit insgesamt 23 Bereitschaftspraxen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) betrieben werden, sowie der ärztliche Hausbesuchsdienst zur Verfügung.

Eine Übersicht aller Bereitschaftspraxen in den sächsischen Regionen mit aktuellen Öffnungszeiten und Adressen aller Standorte ist in der Anlage zu finden und außerdem auf der Internetpräsenz der KV Sachsen hinterlegt:

    www.kvsachsen.de > Bürger > Bereitschaftspraxen der KV Sachsen

Telefonisch ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zu folgenden Zeiten erreichbar unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116117:

Freitag, 20.12. 2019, 14:00 Uhr bis Donnerstag, 02.01.2020, 07:00 Uhr: durchgängig

Weitere Informationen zur Rufnummer 116117 sind hier zu finden:

www.116117.de

Zu beachten ist außerdem, dass in dieser Zeit einige Arztpraxen urlaubsbedingt schließen oder veränderte Öffnungszeiten haben. Patienten können sich über die öffentliche Arztsuche auf der Internetseite der KV Sachsen über Vertretungsärzte und Praxisöffnungszeiten informieren:

www.kvsachsen.de > Suche nach Ärzten und Psychotherapeuten

Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z.?B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft, Vergiftungen ist der Rettungsdienst zuständig.

Der Rettungsdienst ist erreichbar unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112.

Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen:

„Bereitschaftspraxen – oft auch als ‚Portalpraxen’ bezeichnet – wurden durch die KV Sachsen bereits an einer Vielzahl sächsischer Kliniken eingerichtet. Ein echter Zugewinn ist dies nicht nur für die medizinische Versorgung der Patienten. Die räumliche Nähe und kurzen Wege ermöglichen eine enge Zusammenarbeit der ambulant tätigen Ärzte im Bereitschaftsdienst mit den stationär tätigen Ärzten an den Kliniken. Dies entlastet letztendlich auch die Notaufnahmen.“


V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen