Die Förderung von ärztlicher Weiterbildung sichert die ärztliche Versorgung der Zukunft.

Bislang ist die Förderung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung in den grundversorgenden Fachgebieten auf bundesweit jährlich 2.000 Stellen beschränkt, 97 davon in Sachsen. Bei den sächsischen Vertragsärztinnen und -ärzten stößt das Förderprogramm auf sehr große Resonanz. Innerhalb der 14-tägigen Ausschreibungsfrist gingen so viele Anträge ein, dass das Kontingent weit überzogen wurde und nicht alle Antragstellenden hätten gefördert werden können.

Daher haben sich die KV Sachsen und die Krankenkassen in Sachsen entschieden, alle zusätzlichen Anträge, die innerhalb der Ausschreibungsfrist eingingen, aus Mitteln des Strukturfonds zu finanzieren. Das Fördervolumen beträgt 1.425.600 Euro.

Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen, verdeutlicht die Wichtigkeit dieser Fördermaßnahme: „Es besteht eine dringende Notwendigkeit, den bestehenden und zukünftigen Herausforderungen der vertragsärztlichen Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung in den Regionen Sachsens gerecht zu werden. Umso wichtiger ist es, unsere Ärzte der grundversorgenden Fachgebiete in der Weiterbildung zu unterstützen und ihnen dazu die notwendigen finanziellen Ressourcen aus dem Strukturfonds zur Verfügung stellen. Grundsätzlich halten wir es allerdings für dringend erforderlich, bundesweit die Gesamtzahl der bisher bundesweit 2.000 geförderten Weiterbildungsstellen mindestens zu verdoppeln.“

„Die medizinische Versorgung unserer Versicherten ist uns allen eine Herzensangelegenheit. Der Strukturfonds wird zur Hälfte aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziert, also mit den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber. Bei der Verwendung der Gelder ziehen die Krankenkassen und die KV Sachsen im Interesse der Menschen im Freistaat an einem Strang. Die Förderung von Ärzten in Weiterbildung ist eine kluge Investition und wir unterstützen diese gern, damit die Menschen vor Ort gut versorgt sind“, ergänzt Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS, stellvertretend für die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen.

Hintergrund:

  • Seit 2016 werden im Rahmen des Stellenkontingentes die ambulanten Weiterbildungsabschnitte der grundversorgenden Fachgebiete analog der Allgemeinmedizin mit monatlich 5.400 Euro bezogen auf eine Vollzeitstelle gefördert.

  • Gefördert werden können alle Fachgebiete, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine (drohende) Unterversorgung bzw. zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat.

  • Folgende Fachgebiete sind aktuell von der Förderung umfasst: Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörung, Urologie.

  • Weitere Informationen zur Förderung der Weiterbildung


V.i.S.d.P.:    Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen

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