Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen hat seine Maßnahmen zur Stärkung und Gewinnung von Ärzten und Psychotherapeuten für die vertragsärztliche Versorgung deutlich erweitert.

Seit 1. Januar 2021 können Ärzte in zahlreichen sächsischen Regionen, in denen Versorgungsdefizite bestehen oder in absehbarer Zeit drohen, von den neuen Maßnahmen zusätzlich profitieren.

Haben sich die bisherigen Maßnahmen hauptsächlich an Einsteiger in die vertragsärztliche Versorgung gerichtet, stehen bei den neuen Maßnahmen Ärzte im Fokus, die bereits tätig sind. Auch die neuen Förderungen sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wobei es jedoch keine Stellenbegrenzungen gibt.

Seit dem 1. Januar 2021 stehen folgende finanzielle Unterstützungen in den betroffenen Regionen, für die der Landesausschuss eine Feststellung zu Versorgungsdefiziten getroffen hat, zur Verfügung:

  • Förderung von Weiterbildungspraxen: Aufwandspauschalen für weiterbildende Ärzte

  • NÄPA-Förderung: Bezuschussung zur Fortbildung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten (NÄPA)

  • Haltepauschale: Förderung der vertragsärztlichen Tätigkeit über das 65. Lebensjahr hinaus

Neben diesen neuen Maßnahmen stehen auch weiterhin die ab 1. Juli 2020 gestarteten Fördermaßnahmen des Landesausschusses zur Verfügung:

  • Förderpauschale: Zuschlag zur Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit in förderfähigen Regionen

  • Mindestumsatz: Honorarzuschlag zum tatsächlich erreichten Umsatz zur Reduzierung des Unternehmerrisikos im Rahmen des Praxisaufbaus oder bei Anstellung eines Arztes

  • Quereinstieg Allgemeinmedizin: mit der Förderung soll insbesondere ein finanzieller Ausgleich während der Weiterbildungszeit gegenüber der Tätigkeit als Facharzt geschaffen werden

  • Hausarzt auf Probe: Gehaltszuschlag für Hausärzte auf Probe zur freiberuflichen Tätigkeit in eigener Niederlassung

  • SPV-Förderung: Förderung der Neueinrichtung von Sozialpsychiatriepraxen durch eine Anschubfinanzierung für neu an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV) teilnehmende Ärzte

Details zu den Maßnahmen und Förderbedingungen finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen veröffentlicht unter:

www.kvsachsen.de > Praxen > Zulassung und Niederlassung> Fördermöglichkeiten

Zielsetzungen der Fördermaßnahmen

War es anfänglich das Ziel der Fördermaßnahmen, einzelne Ärzte in einzelne Regionen mit besonders prekärer Versorgung zu bringen, muss heute in der Fläche gefördert und an verschiedene Generationen gedacht werden. Die Arbeit und die Erfahrungen der letzten Jahre bilden das Fundament für die heutigen Förderungen. Es geht nicht mehr nur darum, eine freie Arztstelle zu besetzen, sondern den Blick auf die umliegenden Strukturen zu legen. Weiterbildungsförderung ist das A und O für die Nachwuchsgewinnung, denn Ärzte in Weiterbildung sind die Ärzte von morgen. Dennoch sind die Lebensläufe nicht mehr so geradlinig wie vor 20 Jahren. Viele berufserfahrene Ärzte wissen um die Vorteile der ambulanten Versorgung. Den Schritt von der stationären Versorgung in eine eigene Praxis zu wagen, ist jedoch eine größere Lebensentscheidung. Der Landesausschuss fördert daher das Kennenlernen und den Einstieg in die ambulante Versorgung. Es ist jedoch nicht nur der Arzt, der gebraucht wird. Eine Arztpraxis lebt auch von ihrem Personal. Die Fortbildung von nichtärztlichem Personal ist daher ein wichtiger Schritt, bestimmte Leistungen an qualifizierte Mitarbeiter zu übergeben und motivierte Mitarbeiter zu fördern. Mit der Förderung wird in die zeitnahe Zukunft geschaut. In der Gegenwart haben wir vor allem auch Ärzten der älteren Generation zu danken, dass sie die Versorgung aufrechterhalten. Obwohl viele das Ruhestandsalter erreicht haben, arbeiten sie in ihrer Region für ihre Patienten weiter. Diesen Ärzten gilt unser besonderer Dank.

Neuer Vorsitzender des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen

Ebenfalls zum 1. Januar 2021 trat der neue Vorsitzende des Landesausschusses sein Amt an.

Herr Claus Ludwig Meyer-Wyk löst damit Herrn Werner Nicolay ab, der jahrzehntelang im Einsatz für die vertragsärztliche Versorgung und gegen den Ärztemangel in Sachsen aktiv war. Mit großem Dank für seinen Einsatz und seine langjährige Arbeit wurde Herr Werner Nicolay im Oktober 2020 verabschiedet. Der Landesausschuss hat unter seiner Leitung früh das drohende Problem des Ärztemangels erkannt und konkrete finanzielle Fördermaßnahmen entwickelt. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Landesverbände der Kassen in Sachsen und Ersatzkassen als Trägerorganisationen sehen die Fördermittel als gute Investitionen in die ärztliche Versorgung.

Herr Claus Ludwig Meyer-Wyk freut sich auf seine neuen Aufgaben: „Wenn es gelingt, den Versorgungsbedarf der Bevölkerung zu decken und die vorhandenen Förderinstrumente effizient und zweckgerichtet einzusetzen, haben wir gute Arbeit gemacht.“
 

V.i.S.d.P.  Claus Ludwig Meyer-Wyk
Vorsitzender des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen

 

 

Information zum Landesausschuss

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung gemäß § 90 SGB V. Er prüft quartalsweise, ob in einem Planungsbereich ärztliche Überversorgung vorliegt. Wenn dies der Fall ist, hat er Zulassungsbeschränkungen anzuordnen. Ihm obliegt des Weiteren die Feststellung, dass in bestimmten Gebieten ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht sowie die Feststellung von zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf. In diesen Fällen kann er Fördermaßnahmen beschließen.