Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Stefan Windau, begrüßte die Mitglieder der Vertreterversammlung, die Leiterin der Abteilung Gesundheit im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), Frau Dr. Claudia Eberhard, und Frau Annett Oertel, Leiterin des Referates Krankenversicherung, ambulante Versorgung im SMS sowie Prof. Dr. Uwe Köhler, Vizepräsident der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK).
Mit einer Anwesenheit von 33 der 40 Mitglieder der Vertreterversammlung wurde die Beschlussfähigkeit festgestellt sowie die Tagesordnung einstimmig angenommen.
Dr. Stefan Windau begann mit Vorbemerkungen zur allgemeinen Lage. Vertragsärzte erfahren durch die Bundesregierung – trotz ihres hohen Anteils an der Versorgung – neben strukturellen und Vergütungs- auch Akzeptanzprobleme bei der Politik. Auf einer KBV-Sondervertreterversammlung am 18. August 2023 wurden gemeinsam mit den Berufsverbänden Forderungen an die Bundespolitik formuliert. Ausgesprochen wurde sich für eine tragfähige Finanzierung, Abschaffung der Budgets, Ambulantisierung mit Gleichbehandlung des ambulanten und stationären Sektors, sinnvolle Digitalisierung, mehr Weiterbildung in den Praxen, weniger Bürokratie und Regressminimierung. Dieser Maßnahmenkatalog sei medienwirksam an den Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach geschickt worden. Eine bis zum 10. September 2023 erbetene Positionierung seinerseits erfolgte nicht. Auf eine Nachfrage in der Bundespressekonferenz antwortete er, dass er viele Briefe bekomme und sich nicht genau an diesen einen erinnern könne. Herr Dr. Windau schätzte diese Antwort als ein Zeichen massiver Ignoranz ein.
Nach dem bundesweiten Protesttag am 2. Oktober 2023 müsse die Vertragsärzte- und Vertragspsychotherapeutenschaft auch in Sachsen ein stärkeres Bild ihrer Forderungen nach außen tragen. Dafür ist eine Resolution entworfen worden, die ein wichtiges Signal an die Politik und die Mitglieder der KV Sachsen darstelle und von der Vertreterversammlung beschlossen werden sollte. Zusammen mit den Berufsverbänden in Sachsen werde die KV Sachsen zunehmend an die Öffentlichkeit gehen, damit sich etwas ändere. Obwohl Gesundheitspolitik primär Bundespolitik sei, möchte Dr. Windau eine Botschaft an die Landespolitik senden. Es gehe nicht nur um materielle Forderungen und strukturelle Änderungen, sondern auch um Wertschätzung. Er habe den Eindruck, dass von der Politik nicht gesehen werde, welch stabilisierenden Faktor die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung in der Bevölkerung einnehme. Während der Corona-Pandemie sei es aufgrund des starken ambulanten Sektors nicht zu Extremsituationen wie in anderen Ländern gekommen.
Anschließend erläuterte und kommentierte Dr. Windau die geplanten Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf die Ambulantisierung und mögliche Auswirkungen.
Zunächst skizzierte er den Stand wichtiger Gesetzesvorhaben im Bundesgesundheitsministerium: der Reform der Notfallversorgung, Hybrid-DRG-Verordnung, des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes, Krankenhaustransparenzgesetzes und Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes.
Anschließend widmete er sich den Schwerpunkten der Reformen des Bundesgesundheitsministeriums für die ambulante Versorgung: der Gesundheitsversorgung in der Kommune und der Krankenhausstrukturreform. Als zusätzliche Versorgungsstrukturen seien Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren (PVZ) und kommunale MVZ geplant. Außerdem sei anstelle des Mitberatungs- ein Mitspracherecht für die Länder bei Zulassungsentscheidungen vorgesehen. Offene Fragen und Probleme sehe Dr. Windau in der Finanzierung und im benötigten Personal, da die bisherige Versorgung nicht gefährdet werden dürfe. Auch hinterfrage er den Beitrag, den Gesundheitskioske und -regionen bzw. PVZ tatsächlich zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung leisten könnten. Zudem stelle sich die Frage, ob und in welchem Umfang „nichtärztliche Fachkräfte“ (Community Health Nursing, Physician Assistant) bisherige Aufgaben des Arztes übernehmen sollten. Als jemand, der täglich Praxis macht, sehe er keinen tatsächlichen Mehrwert in den geplanten zusätzlichen Strukturen. Es könne sinnvoller sein, die vorhandenen Strukturen ordentlich zu unterstützen, und sowohl personell als auch strukturell besser auszustatten.
Ein Punkt der geplanten Krankenhausstrukturreform seien sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Auch hier stelle sich die Frage nach der Finanzierung. Dies sei auch für die niedergelassene Ärzteschaft relevant, da nicht bekannt sei, ob die ambulanten Leistungen zu gleichen Bedingungen und gleicher Vergütung erbracht würden. „Die Krankenhäuser sind nicht unsere Gegner. Sie sind unsere Partner“, so Dr. Windau. Aufgrund der mehrjährigen Übergangsphase der Krankenhausreform befürchte er ein „kaltes Krankenhaussterben“, da diese schon jetzt mit Fallzahlrückgängen zu kämpfen haben. Die KV Sachsen müsse sich die Frage stellen, wie bei künftigen Schließungen reagiert werden müsste, um die Versorgung zu sichern. Dr. Windau äußerte die Befürchtung, dass es für die ambulant tätige Ärzteschaft schwieriger werde: „Auch an uns gehen Inflation, Kostensteigerungen, Personal- und Fachkräftemangel nicht vorbei. Wir erwarten, dass die Landes- und Bundespolitik das sieht und nicht nur mit netten Worten, sondern auch mit Taten diesen erhaltenswerten Sektor unterstützt, denn – und das ist keine Panikmache – die Kolleginnen und Kollegen sind ausgepowert. Es ist fünf vor zwölf.“
Im Anschluss an den Bericht des Vorsitzenden der Vertreterversammlung wurde die vorgestellte Resolution unter den Vertretern diskutiert und beschlossen, die vorgebrachten Anregungen zu überdenken, zu prüfen und sinngemäß in die Resolution einzubeziehen. Unter dieser Bedingung wurde sie einstimmig angenommen.
Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, begann (in Anspielung auf die aktuellen Probleme der Bundesregierung in Berlin) mit der positiven Nachricht, dass die KV Sachsen eine solide Haushaltsplanung habe. Im Anschluss blickte er auf die Themen aus dem Geschäftsbericht der 84. Vertreterversammlung zurück. So erfolge die Vergütung der Corona-Impfung seit April 2023 über die Schutzimpfungsrichtlinie und die öffentlichen Impfstrukturen wurden zurückgebaut, sodass das Impfen wieder Sache der Ärzte sei. Derzeit seien zwar immer noch keine Einzeldosen verfügbar, aber bei einem Verwurf drohe auch kein Regress.
Zur Förderung der Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird die unquotierte Vergütung von Leistungen aus dem Kapitel 4 EBM umgesetzt. Zudem gibt es eine echte Entbudgetierung bestimmter Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiater.
Die TSVG-Vergütung habe sich vom ersten Halbjahr 2022 zum ersten Halbjahr 2023 positiver als erwartet (vor allem im fachärztlichen Versorgungsbereich) entwickelt.
Nach der Schließung der Paracelsus-Klinik in Reichenbach wurde im Oktober 2023 die „Praxisnah-MVZ GmbH“ mit sieben Ärzten aus den Fachrichtungen Gynäkologie, Urologie und Neurologie unter dem Inhaber und Leiter Prof. Dr. Thomas Frese neueröffnet.
Im Insolvenzverfahren der MVZ-Gruppe „DerArzt“ kam es durch den Betreiber Michael Kosel zum Vorwurf der Veruntreuung gegen die KV Sachsen. Diese schaltete daraufhin die Strafverfolgungsbehörde ein, erhob nach rechtlicher Beratung jedoch vorerst noch keine Verleumdungsklage. Durch die von Herrn Kosel gegründete Genossenschaft folgte dann eine Mitgliederinformation mit einer Aufforderung zum Forderungsverzicht und zur Darlehensgewährung sowie ein Tätigkeitsangebot des Betreibers an die Mitglieder. Trotz der Insolvenz ist der befürchtete Versorgungsengpass glücklicherweise nicht eingetreten, da die meisten Stellen an neue Betreiber oder andere MVZ weitergegeben werden konnten.
Zum Thema Strompreisbremse für die Bereiche Strahlentherapie, Radiologie und Nephrologie berichtete Dr. Heckemann, dass bisher 62 Praxen Anträge auf Abrechnung zusätzlicher Stromkosten für 2023 bei der KV Sachsen gestellt haben, von denen 53 ausgezahlt und neun abgelehnt worden seien. Die Entscheidung über eine Verlängerung der Strompreisbremse falle bis zum 31. Dezember 2023.
Nach dem Rückblick sprach Dr. Heckemann über aktuelle Entwicklungen. Die Empfehlungen der Regierungskommission zur Notfallreform enthalten viele aus Sicht der KV Sachsen nicht umsetzbare Forderungen, z. B. einen Ausbau des Fahrdienstes zu einem 24/7-Angebot oder die Forderung, dass nur bestimmte Fachgruppen Dienste in den Bereitschaftsdienstpraxen durchführen dürfen. Dies würde zu einer massiven Steigerung der Dienstfrequenz führen. Diesbezüglich wurden ein Schreiben an die Staatsministerin Petra Köpping und ein Positionspapier verfasst.
Des Weiteren thematisierte Dr. Heckemann eine spezielle Auswirkung der stattgehabten Bereitschaftsdienstreform in Sachsen. Er verglich (differenziert zwischen Großstädten und ländlichen Regionen) die früher im Bereitschaftsdienst ausgezahlten Strukturpauschalen mit dem jetzt ausgezahlten Garantiehonorar. Beim Honorar für die erbrachten Leistungen gebe es keinen großen Unterschied, die gezahlte Aufstockung zum Garantiehonorar sei jedoch in den ländlichen Regionen wesentlich höher. Dies sei eine gewollte solidarische Umverteilung gewesen. Dr. Heckemann zeigte sich froh, dass sich diese auch in den Zahlen widerspiegele. Er sehe den Konsens, dass genau diese Umverteilung weiterhin das Ziel ist.
Aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Oktober 2023 gegen die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg geht hervor, dass ein Poolarzt im zahnärztlichen Bereitschaftsdienst nicht automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehe und damit der Sozialversicherungspflicht unterliege. Dieses Urteil bewertete Dr. Heckemann als „schwierig“. Auf KBV-Ebene wurde mehrfach mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales diskutiert. Im schlimmsten Fall gelte die Sozialversicherungspflicht auch für den von niedergelassenen Ärzten durchgeführten Bereitschaftsdienst. Angestellte Ärzte und Ärzte im Ruhestand könnten möglicherweise dem Bereitschaftsdienst verloren gehen oder alternativ Dienste nur noch in Vertretung eines niedergelassenen Arztes durchführen.
Dr. Heckemann gab einen Überblick über die Ergebnisse mehrerer Anträge, die in der 84. Vertreterversammlung gestellt und an den Vorstand verwiesen wurden. In der Angelegenheit besserer Abstimmungen der ärztlichen Körperschaften (SLÄK, KV Sachsen) würden derzeit konkrete Maßnahmen auf Arbeitsebene umgesetzt. Im Hinblick auf die Vereinheitlichung digitaler Identitäten werde bereits bundesweit der Rollout des Identifikationsnummerngesetzes vorbereitet, welcher bis Ende 2025 abgeschlossen sein solle. Das Thema Physician Assistant (PA) mit der Intention, dass dieser zumindest mit gleichen Abrechnungsmöglichkeiten wie die nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa) in der Praxis beschäftigt werden kann, werde, nach Rückfrage bei der KBV, bereits in deren Gremien bearbeitet.
Dr. Heckemann erläuterte die notwendig gewordenen Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit Wirkung ab 1. Januar 2024. Aufgrund einer beabsichtigten Gleichstellung mit der präventiven Mammographie wird die kurative Mammographie künftig unquotiert vergütet.
Die sehr kleine Vergleichsgruppe der Phoniater/Pädaudiologen wird mit der wesentlich größeren Gruppe der HNO-Ärzte zusammengelegt. Zudem werden beide Gruppen aufgrund ihrer ähnlichen Leistungserbringung in der gleichen Bedarfsplanungsgruppe geplant. Hintergrund dessen ist vor allem die Zunahme der Anzahl der Phoniater/Pädaudiologen bei gleichzeitiger Abnahme der Zahl der HNO-Ärzte.
Des Weiteren wird die RLV-/QZV-Regelung für niedergelassene Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-)Schwerpunkt Nephrologie aufgehoben.
Zudem wird ein Verweis auf die Vorschriften der Bereitschaftsdienstordnung (BdO) bei der Honorierung der Hintergrunddienste eingefügt. Mit der Regelung des Umfangs der Hintergrunddienste in der BdO und der Vergütung der Hintergrunddienste im HVM werden künftig Doppelregelungen vermieden.
Bei vertragszahnärztlichen Behandlungen werden für alle Patienten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr die Anästhesien unquotiert vergütet. Es erfolgt eine diesbezügliche Gleichstellung mit der Behandlung von Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung oder schwerer Dyskinesie.
Des Weiteren wird eine Corona-Regelung bei der Berechnung der RLV-Fallwerte aufgehoben. Nach Auslaufen der Pandemie wird wieder ausschließlich auf das Vorjahresquartal (also nicht mehr auf die Vor-Corona-Quartale des Jahres 2019) abgestellt.
Die GOP zur spezifischen allergologischen Anamnese und/oder Beratung wird aus dem QZV Allergologie in das RLV überführt.
Die Änderungsvorschläge wurden jeweils mit maximal einer Enthaltung bzw. Gegenstimme angenommen.
Dipl.-Med. Peter Raue, der Vorsitzende der Bereitschaftsdienstkommission, stellte die zu beschließenden Änderungen der Bereitschaftsdienstordnung vor. So kann ein Arzt in Weiterbildung ab dem 1. Juli 2024 als Vertreter am allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst auch dann teilnehmen, wenn er die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin gemäß aktuell gültiger Weiterbildungsordnung nachweist und regelmäßig an Notarzteinsätzen teilnimmt.
Zudem wurde die Regelung zum Hintergrunddienst im Hausbesuch und in den Bereitschaftspraxen neu formuliert. Für den Fall, dass der 24. Dezember auf einen Dienstag fällt, ist ein Hintergrunddienst auch für den 23. Dezember zu planen. Für den Fall, dass der 1. Januar auf einen Donnerstag fällt, ist ein Hintergrunddienst bis zum ersten Sonntag des Jahres zu planen.
Die Änderungen wurden mit einer Gegenstimme angenommen. Die geänderte BdO tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Sylvia Krug, stellte die Änderungen an den Durchführungsbestimmungen zur finanziellen Förderung von Ärzten in Weiterbildung vor. Neben einigen redaktionellen Änderungen wird u. a. die Regelung eingeführt, dass zukünftig nur vollendete Wochenarbeitsstunden gefördert werden.
Eine weitere Änderung betrifft die Ausschreibung. Das Verfahren wird flexibler gestaltet, indem der Zeitraum der Ausschreibung sowie das Datum der zugelassenen Antragstellung frei gewählt werden können. Bislang wurden Anträge erst ab 1. Januar zugelassen.
Die wohl grundlegendste Änderung wird bei den Auswahlkriterien bei der Vergabe der Stellen vollzogen. Auch weiterhin ist das Datum des vollständigen Antragseingangs maßgeblich. Zukünftig hat die Lage der Weiterbildungspraxis in einer Feststellungsregion des Landesausschusses eine wesentliche Bedeutung. Diese Praxen werden bei den freien Förderstellen bevorzugt. Diese Besonderheit findet ebenfalls Anwendung in der Reihenfolge der Wartelistenplatzierung bei einer Ausschöpfung des Stellenkontingents. Das bisherige Vorzugskriterium Tätigkeitsbeginn wurde gestrichen.
Antragsteller auf der Warteliste, die unterjährig nicht aufrücken konnten, rücken automatisch in das Jahreskontingent des nachfolgenden Kalenderjahres nach. Diese Regelung wird dahingehend modifiziert, dass dieser Vorzug nur für diejenigen Wartelistenteilnehmer gilt, die bereits während des quartalsletzten Nachrückverfahrens auf der Warteliste stehen und nicht mehr zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres aufrücken konnten. Die Warteliste wird mit Durchführung des quartalsletzten Nachrückverfahrens geschlossen.
Zudem wurden die besonderen Vorschriften zur Förderung mit Mitteln des Strukturfonds angepasst. So kann die KV Sachsen bei Härtefällen sowie besonderen Versorgungssituationen einen Einsatz von Mitteln des Strukturfonds in Vorstandseinzelfallentscheidungen prüfen und gewähren.
Neu ist die erneute Prüfung der Förderfähigkeit, wenn das Beschäftigungsverhältnis verlängert oder der Beschäftigungsumfang erhöht wird. Auch auf der Warteliste werden diese Änderungen erfasst. Sich bereits in der Förderung befindende Antragsteller erhalten keinen Vorzug gegenüber neuen Antragstellern.
Die Änderungen wurden einstimmig angenommen und treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahlen von Vertretern der Ärzte im gemeinsamen Landesgremium, von Mitgliedern für den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen sowie für den Erweiterten Landesausschuss nach § 116b SGB V in Sachsen wurden einstimmig gewählt. Ebenso ein Mitglied im Beratenden Fachausschuss für angestellte Ärzte.
Im anschließenden nicht-öffentlichen Teil stellte Dr. Hagen Bruder, der Vorsitzende des Finanzausschusses der KV Sachsen, die Jahresrechnung 2022 und den Haushalt 2024 vor.
Weiterhin beschloss die Vertreterversammlung eine Reduzierung der Verwaltungskostenumlage Online-Proaktiv und der Bereitschaftsdienstumlage mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024.
Hauptgeschäftsführer Michael Rabe gab einen Überblick über den aktuellen Stand der Strukturreform der KV Sachsen und Dr. Windau erläuterte die Auswirkungen dieser auf die Selbstverwaltung.
Abschließend dankte Dr. Windau allen Mitwirkenden und an der Organisation der Vertreterversammlung Beteiligten.
Kommunikation/rab