Seit einem Jahr: Durchführung von Visiten mit Pflegeeinrichtungen mit Hilfe eines Videodienstes elektronisch möglich

Über den seit einem Jahr laufenden Vertrag nach 140a SGB V haben die teilnehmenden Ärzte die Möglichkeit, Visiten mit Ihren Pflegeeinrichtungen mit Hilfe eines Videodienstes elektronisch durchzuführen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ärztliche Leistungen - wie z. B. Wundversorgung, Blutentnahmen, Impfungen, Katheterwechsel - an qualifizierte Pflegefachkräfte der stationären Einrichtungen zu delegieren

Im Einzelnen bietet das Projekt folgende Vorteile:

  • Wegfall langer Anfahrtswege durch elektronische und standortunabhängige Visiten

  • Kurzfristige Abstimmungen zwischen Ihnen und den Pflegefachkräften der Einrichtung

  • Effiziente Nutzung Ihrer persönlichen Ressourcen durch Delegation von ärztlichen Leistungen an qualifiziertes Pflegepersonal

  • Mehr Zeit für die Versorgung Ihrer Patienten in der Praxis

  • Verbesserte Versorgungsqualität für Pflegeheimbewohner durch kontinuierliche und koordinierte Behandlung

Vertragspartner und Honorarverteilung/ue