Diese Regelungen wurden zum 1. Januar 2023 überarbeitet.
Wegfall der Neupatientenregelung
Erhöhung der Pauschale für den Hausarztvermittlungsfall für Haus- und Kinderärzte von 10 Euro auf 15 Euro
Erhöhung der Zuschläge zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale für Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten für die Behandlung aufgrund einer Terminvermittlung durch die TSS
Abrechnung dieser Zuschläge (mit Ausnahmen des Zuschlags im Akutfall) durch Fachärzte und Psychotherapeuten nun auch bei Vermittlung durch den Haus- bzw. Kinderarzt
Im nachfolgenden werden diese Regelungen kurz vorgestellt.
Den Artikel finden Sie tagesaktuell hier:
Änderungen im Zusammenhang mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zum 1. Januar 2023 (Praxis News vom 07.02.2023)