Diese Regelungen wurden zum 1. Januar 2023 überarbeitet.

  • Wegfall der Neupatientenregelung

  • Erhöhung der Pauschale für den Hausarztvermittlungsfall für Haus- und Kinderärzte von 10 Euro auf 15 Euro

  • Erhöhung der Zuschläge zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale für Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten für die Behandlung aufgrund einer Terminvermittlung durch die TSS

  • Abrechnung dieser Zuschläge (mit Ausnahmen des Zuschlags im Akutfall) durch Fachärzte und Psychotherapeuten nun auch bei Vermittlung durch den Haus- bzw. Kinderarzt

Im nachfolgenden werden diese Regelungen kurz vorgestellt.

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