Zum 1. Januar 2023 wurden einige Regelungen des TSVG überarbeitet
Im Jahr 2019 wurden durch den Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen ergriffen, die es gesetzlich Versicherten ermöglichen, schneller einen Termin bei Ärzten oder Psychotherapeuten zu erhalten. Dazu gehören neben der Terminvermittlung durch die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen oder den Haus- bzw. Kinderarzt, die offene Sprechstunde und die Neupatientenregelung.
Diese Regelungen wurden zum 1. Januar 2023 überarbeitet:
Wegfall der Neupatientenregelung
Erhöhung der Pauschale für den Hausarztvermittlungsfall für Haus- und Kinderärzte von 10 Euro auf 15 Euro
Erhöhung der Zuschläge zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale für Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten für die Behandlung aufgrund einer Terminvermittlung durch die TSS
Abrechnung dieser Zuschläge (mit Ausnahmen des Zuschlags im Akutfall) durch Fachärzte und Psychotherapeuten nun auch bei Vermittlung durch den Haus- bzw. Kinderarzt
Nähere Erläuterungen zu diesen Regelungen finden Sie hier.