Nach erfolgreicher Teilnahme am Langzeit-EKG-Kurs der Sächsischen Landesärztekammer ist kein zusätzliches Kolloquium notwendig.

Für die Genehmigungsprüfung zur Auswertung und Befundung von Langzeit-EKG-Untersuchungen ist neben dem Nachweis von 100 kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG-Untersuchungen die Durchführung eines Kolloquiums erforderlich. Lediglich von Fachärzten für Innere Medizin und Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Kardiologie muss kein Kolloquium absolviert werden.

Die Sächsische Landesärztekammer führt in Zusammenarbeit mit dem Kardiologen-Kollegium Mitteldeutschland e. V. seit mehreren Jahren regelmäßig Langzeit-EKG-Kurse durch. Dieser Kurs beinhaltet im Wesentlichen die Auswertung von mindestens 50 Langzeit-EKGs unter Anleitung von erfahrenen Kardiologen in Präsenz, umfassende Fachvorträge sowie die Auswertung von 50 Langzeit-EKG-Beispielen mit Beantwortung von Multiple-Choice-Fragen via Internet. Der Kurs ermöglicht den teilnehmenden Ärzten, nach erfolgreichem Abschluss selbständig Langzeit-EKG-Untersuchungen durchzuführen und auszuwerten.

Der Vorstand der KV Sachsen hat den Beschluss gefasst, bei Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Langzeit-EKG-Kurs der Sächsischen Landesärztekammer auf die Durchführung eines gesonderten Kolloquiums zu verzichten.

Sofern der KV Sachsen kein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an diesem Langzeit-EKG-Kurs vorliegt und der antragstellende Arzt nicht zu den oben genannten Facharztgruppen gehört, ist durch ihn selbstverständlich weiterhin ein Kolloquium vor der entsprechenden Fachkommission zu absolvieren.