Die schon in diesem Jahr muss die KBV zum 15. Januar 2022 den Grippeimpfstoffbedarf für die darauffolgende Impfsaison an das Robert Koch-Institut melden.

Der Bedarf hierfür soll wieder durch die KVen bei den Ärzten abgefragt werden.

Aus diesem Grund bitten wir alle Praxen, in denen regelmäßig Grippeschutzimpfungen vorgenommen werden, um die Übermittlung Ihres voraussichtlichen Impfstoffbedarfs für die Saison 2022 / 2023. Die Meldung tragen Sie bitte wieder (getrennt in Normal- und Hochdosis-Impfstoff) über das Mitgliederportal der KV Sachsen von Anfang Dezember 2021 bis Anfang Januar 2022 ein. Änderungen sind in diesem Zeitraum jederzeit möglich.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine zusätzliche Erhebung handelt, die unabhängig von der voraussichtlich im März gegenüber den Apotheken per Muster 16 abzugebenden verbindlichen Bestellung erfolgt.

Weiterhin ist zu beachten, dass die 2021 eingeführte Regelung zur Verwendung des Hochdosis-Impfstoffs durchgehend anzuwenden ist. Bitte beachten Sie, dass ab Herbst 2022 die Standardimpfung von Personen ab dem Alter von 60 Jahren zu Lasten der GKV aus-schließlich mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Influenza-Impfstoffes durchgeführt werden darf. Diesen Vorgaben ent-spricht momentan nur der Impfstoff Efluelda®.

Der KV Sachsen ist bewusst, dass die Impfsaison 2021 / 2022 noch nicht abgeschlossen ist und Sie den voraussichtlich benötigten Impfstoffbedarf nur grob abschätzen können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Informationen

Mitgliederportal der KV Sachsen > Startseite bzw. Reiter „Weitere Dienste“ > „Meldung Impfstoffbedarf“