Bereitschaftsdienst
Nachwuchsförderung
Abrechnung
Schutzimpfungen
Veranlasste Leistungen
Zuzahlungsbeträge für die Abgabe von Heilmitteln ab 1. Januar 2022
Zuzahlungen für einzelne Heilmittelleistungen
AU-Bescheinigungen und Rezepte bis 30. Juni 2022 weiterhin in Papierform möglich
Zur Sicherstellung der Versorgung wird die derzeit geltende Übergangsregelung für die elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) und das eRezept bis auf den 30. Juni 2022 ausgeweitet.