Mitteilung von Abwesenheiten und vereinbarte Praxisvertretungen über das Mitgliederportal

Um die Bürger in Sachsen über die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung zum Jahreswechsel umfassend informieren zu können, bitten wir Sie, uns Ihre geplanten Abwesenheiten sowie die vereinbarten Praxisvertretungen über das Mitgliederportal mitzuteilen.

Im Jahr 2021 sind die Tage vor und zwischen den Weihnachtsfeiertagen (22. bis 23.12.2021 und 27. bis 30.12.2021) keine Brückentage im Sinne des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Es kann somit bei Schließung der Praxis nicht auf den Bereitschaftsdienst verwiesen werden!


Bitte beachten Sie, dass Sie bei geplanter Praxisschließung zum Jahreswechsel einen Vertreter benennen und diesen auch Ihren Patienten an Ihrer Praxis mittels Aushang, auf dem Anrufbeantworter und ggf. ihrer Internetpräsenz mitteilen.

Dieses Jahr sind wir aufgrund der Pandemie und der hohen Inzidenzen mehr denn je auf diese Information und Ihre Unterstützung angewiesen, damit die ärztliche Vermittlungszentrale anfragende Patienten schnell und effizient an geöffnete Praxen vermitteln kann. Bitte melden Sie ebenfalls umgehend über das Mitgliederportal, falls Sie kurzfristig infolge eigener Erkrankung oder Quarantäne keine Sprechstunde durchführen können.
Sofern wir keine Abwesenheits-/Vertretungsmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihre Praxis die ambulante Versorgung sicherstellt und die ärztliche Vermittlungszentrale an Sie vermitteln kann. Dafür danken wir Ihnen herzlich!

Für Psychotherapeuten genügt eine Abwesenheitsmitteilung. Für Ärzte ist zusätzlich zu der Abwesenheitsmitteilung eine Vertretungsmeldung erforderlich.

Hilfsweise können Sie Ihre Abwesenheitsmeldung auch noch konventionell einreichen: Das hierzu notwendige Formular sowie weiterführende Hinweise zur Abwesenheits- und Vertretungsmeldung finden Sie auf unserer Internetpräsenz.

Tragen Sie bitte Abwesenheitsmeldungen auch immer in BD-Online ein. Abwesenheitsmeldungen, die im Mitgliederportal eingetragen sind, werden nicht in BD-Online übertragen. Wir empfehlen, den Abwesenheitszeitraum in BD-Online um einen Tag vor der geplanten Abwesenheit auszuweiten, um eine mögliche Diensteinteilung für einen Dienst von 19:00 bis 7:00 Uhr des Folgetags zu vermeiden.

Dienstbereitmeldung zum Bereitschaftsdienst

Bitte beachten Sie, dass eine Verpflichtung für bereits eingeteilte Bereitschaftsdienste auch dann besteht, wenn Sie Ihre Praxis schließen. Die Dienstbereitmeldung zum Bereitschaftsdienst sollte grundsätzlich über die Online-Dienstbereitmeldung an die Ärztliche Vermittlungszentrale (ÄVZ) gesendet werden.

Bei kurzfristigem Dienstausfall Ihrerseits informieren Sie bitte Ihre Bezirksgeschäftsstelle und benennen einen Vertreter. Wenn es unmittelbar vor Dienstantritt zum Dienstausfall kommt, kontaktieren Sie die ÄVZ.

Im Jahr 2022 wird es neben den gesetzlichen Feiertagen nur den regulären Brückentag am 27. Mai 2022 geben. An diesem Tag wird der ärztliche Bereitschaftsdienst tätig sein und Sie können gern bei geschlossener Praxis auf ihn verweisen.

Hilfe bei technischen Problemen

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme beim Anlegen von Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen bzw. zum eAV-Bereich allgemein haben, können Sie sich gern an unseren EDV-Support für Mitglieder wenden. Bei inhaltlichen Fragen zum Thema Vertretung wenden Sie sich bitte an die Bezirksgeschäftsstelle in Ihrer Region.