Der Abrechnungsvertrag mit der KV Sachsen endet am 31. Dezember 2021

Der Bewilligungszeitraum für das Projekt „PANOS“ endet am 31. Dezember 2021. Aus diesen Gründen endet auch der mit der KV Sach-sen geschlossene Vertrag über die Erbringung und den Nachweis von ärztlichen Leistungen im Rahmen von PANOS zu diesem Zeitpunkt.

Ab dem 1. Januar 2022 können keine Leistungen nach oben genanntem Vertrag mehr abgerechnet werden (Abrechnungsnr. 91270A und 91270B). Wir bitten Sie, dies für die Behandlung der am Vertrag teilnehmenden Versicherten zu berücksichtigen.