Zur Sicherstellung der Versorgung wird die derzeit geltende Übergangsregelung für die elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) und das eRezept bis auf den 30. Juni 2022 ausgeweitet.
Ziel ist es, einen reibungslosen Praxisbetrieb auch über den Jahreswechsel hinaus zu gewährleisten.
Damit ist es Ihnen möglich, alternativ zur eAU und zum eRezept auch die etablierten Prozesse weiter zu nutzen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geht davon aus, dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten für eAU und eRe-zept frühestens Mitte 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen werden. Wir möchten Sie noch einmal darauf hinweisen, zeitnah die notwendigen Komponenten wie einen KIM-Dienst oder den elektronischen Heilberufsausweis zu bestellen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.