Ab sofort neben dem Langzeit-EKG-Kurs der SLÄK auch anderweitige Nachweise über mindestens 100 kontinuierlich aufgezeichnete Langzeit-EKG-Untersuchungen anerkannt.

Mit der Entscheidung des Vorstandes vom 22. Juni 2023 werden ab sofort neben dem Langzeit-EKG-Kurs der Sächsischen Landesärztekammer auch anderweitige Nachweise über mindestens 100 kontinuierlich aufgezeichnete Langzeit-EKG-Untersuchungen (z. B. Logbuch, Arbeitszeugnisse) als Nachweis der fachlichen Voraussetzungen anerkannt, so dass Nicht-Internisten regelhaft kein zusätzliches Kolloquium mehr bestehen müssen.

Bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung des Arztes ist jedoch weiterhin eine Kommissionsprüfung (ggf. mit Kolloquium) möglich.