Geltende Richtgrößen für Heilmittel für das Jahr 2024

Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (LVSK) zu den für das Jahr 2024 geltenden Richtgrößen für Heilmittel verständigt. Die betreffende Vereinbarung befindet sich im Unterschriftsverfahren.

Das Ausgabenvolumen für die Heilmittel konnte um 2,55 Prozent gesteigert werden, was auf die bundesweit festzulegenden mengenbezogenen Anpassungsfaktoren und die Preisentwicklungen in den Heilmittelbereichen zurückzuführen ist. Der das Richtgrößenvolumen zu bereinigende Ausgabenanteil für besondere Verordnungsbedarfe und den langfristigen Heilmittelbedarf ist weiter gestiegen und beträgt mittlerweile 47,86 Prozent (im Vorjahr 43,24 Prozent). Damit ergibt sich ein geringeres Richtgrößenvolumen, welches über alle Prüfgruppen verteilt werden kann und eine Absenkung der Richtgrößen nach sich zieht. Dennoch liegen die Richtgrößen weiterhin über den bereinigten Verordnungsfallwerten von 2022.

Nachfolgende altersbezogene Richtgrößen für Heilmittel wurden für das Jahr 2024 vereinbart.

Richtgrößen für Heilmittel 2024
Prüfgruppe 0 – 15 Jahre 16 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre ab 65 Jahre
70 Chirurgen 11,96 € 34,87 € 49,72 € 43,35 €
130 HNO-Ärzte 14,66 € 5,51 € 8,45 € 3,53 €
190 Internisten – hausärztlich 9,24 € 9,41 € 16,01 € 19,90 €
230 Kinderärzte* 20,26 € 20,26 € 20,26 € 20,26 €
381 Nervenärzte 6,36 € 32,17 € 34,00 € 30,95 €
386 Neurologen 71,84 € 20,94 € 28,71 € 22,71 €
387 Psychiater 20,25 € 25,71 € 25,92 € 18,55 €
440 Orthopäden 34,83 € 71,81 € 81,04 € 58,35 €
800 Allgemeinmediziner/Praktische Ärzte 18,91 € 12,70 € 20,82 € 23,25 €

*    Aufgrund der statistisch nicht relevanten Verordnungsvolumina und Fallzahlen der über 18-jährigen Patienten bei Kinderärzten wurde eine gewichtete Richtgröße über alle Altersgruppen ermittelt.

Im Jahr 2024 stehen Vergütungsanpassungen in den Heilmittelbereichen an, sodass der Faktor Preise in den Rahmenvorgaben Heilmittel neu auszuweisen ist. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung werden diese Änderungen erst zu Beginn des neuen Jahres vornehmen. Die KV Sachsen wird in der Folge die Heilmittelvereinbarung und Richtgrößen 2024 unterjährig neu verhandeln. Sobald die Änderungen zu den Rahmenvorgaben Heilmittel bekannt sind, werden wir gesondert informieren.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.