Kommentar zum Artikel „Positionspapier der KV Sachsen zu den Empfehlungen der Regierungskommission zur Notfall- und Akutversorgung in Deutschland“

Kommentar vom 6. Januar 2024 zum Artikel „Positionspapier der KV Sachsen zu den Empfehlungen der Regierungskommission zur Notfall- und Akutversorgung in Deutschland“ aus den KVS-Mitteilungen 11-12/2023

In Bezug auf den Artikel „Positionspapier der KV Sachsen zu den Empfehlungen der Regierungskommission zur Notfall- und Akutversorgung in Deutschland“ – KVS-Mitteilung 12/2023, teile ich uneingeschränkt den Standpunkt der KV Sachsen.

Allerdings bin ich mir sicher, dass allein „die Erwartung in die Landespolitik“ – als gewählte Maßnahme der KV Sachsen – nicht ausreichen wird, um die geplanten Vorhaben der Bundesregierung tatsächlich aufzuhalten. Daher möchte ich gern wissen, welche möglichen weitere Schritte seitens der KV Sachsen geplant sind, falls die Erwartungen nicht erfüllt werden.

Meiner Meinung nach wären Streiks, beziehungsweise deren Androhung, die einzig wirksame Maßnahme, um den Interessen der Ärzteschaft Gehör zu verschaffen. Daher eine weitere konkrete Frage: Ist es der KV Sachsen als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ rechtlich gestattet, Streiks anzudrohen bzw. zu organisieren?

Antwort der KV Sachsen vom 8. Januar 2024:

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Ihrer Einschätzung, mit welchen Mitteln man tatsächlich Einfluss auf Vorhaben der Bundesregierung nehmen kann, liegen Sie richtig. Es ist jedoch der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht gestattet, zu Streiks aufzurufen oder diese zu organisieren. In einer öffentlichkeitswirksamen Pressekonferenz am 6. Dezember 2023 haben die Vorstände der KV Sachsen sowie der Vorsitzende der Vertreterversammlung auf das Positionspapier aufmerksam gemacht.

Freundliche Grüße
Landesgeschäftsstelle